Der aktuelle Gesetzesentwurf für den Notlagentarif hat jetzt den Bundesrat passiert. Dieses neue Gesetz soll Säumniszuschläge mindern.
Die Abgeordneten haben sich nun also über eine Absenkung des Säumniszuschlages beraten, sollten Privatversicherte ihre Beiträge nicht zahlen können. Vorgesehen ist ein Säumniszuschlag von einem Prozent.
Säumniszuschläge werden derzeit mit fünf Prozent berechnet
Nicht selten sind Selbstständige und Freiberufler von finanziellen Engpässen betroffen, bei denen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden können. Hohe Beitragsschulden und Säumniszuschläge fallen daraufhin an. Eine Kündigung bei der Versicherung ist in Deutschland nicht möglich, da eine Versicherungspflicht für jeden besteht. Demnach darf auch die Versicherungsgesellschaft selbst den Betroffenen nicht kündigen und muss Kosten bei schweren Krankheitszuständen, Schmerzen oder in Schwangerschaft und Mutterschaft weiterhin übernehmen. Aktuell werden Säumniszuschläge für derartige Schuldenberge mit fünf Prozent berechnet, sodass sich enorme Summen für die säumigen Versicherten anhäufen.
Mitversicherte Kinder sollen Leistungsgarantie erhalten
Eine Entlastung naht den Beitragsschuldnern jetzt durch das neue Gesetzesvorhaben. Nicht nur der Säumniszuschlag sinkt, sondern Versicherte sollen auf einen Notlagentarif zurückgreifen können, bei dem lediglich 100 Euro im Monat gezahlt werden. Durch den niedrigen Beitrag soll die Anhäufung weiterer Schulden vermieden werden.
Der Bundesrat ist für diesen umfangreichen Gesetzesentwurf zwar nicht zustimmungspflichtig, diskutierte jedoch über die einzelnen Punkte. Angesprochen wurde dabei auch eine Besserstellung von mitversicherten Kindern. Auch sie sollen eine medizinische Versorgung gesichert bekommen. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar.