GKV: Neues Gesetz soll Säumniszuschläge mindern

Neues Gesetz soll Säumniszuschläge mindern
Neues Gesetz soll Säumniszuschläge mindern

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit fehlenden Beiträgen zu kämpfen. Gesundheitsminister Bahr will mit einem neuen Gesetz nun aber die Säumniszuschläge mindern.

Bekannt ist das Problem der säumigen Beitragszahler bereits seit 2007. Mit dem Einführen der Versicherungspflicht sind es vor allem Selbstständige und kleine Betriebe, die ihre Beiträge in dieser Höhe nicht zahlen können.

Säumniszuschläge häufen sich

Nicht nur bei den privaten Krankenversicherungen gibt es zahlreiche säumige Beitragszahler. Auch in der GKV gehen die Beitragszahlungen zurück und die Säumniszuschläge häufen sich. Anfang 2013 soll es hier einen Beitragsrückstand von 2,15 Milliarden Euro gegeben haben, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr will nun aber eingreifen und plant ein neues Gesetz gegen zu hohe Zinsen. Der Entwurf wird in der kommenden Woche im Bundeskabinett diskutiert.

Beitragsrückstände bei freiwillig Versicherten

Ein Großteil der Forderungen steht bei freiwillig Versicherten aus, die nicht automatisch über den Arbeitgeber ihren Beitrag zahlen. Mit dem neuen Gesetz soll zumindest die Schuldenfalle für die Versicherten eingedämmt werden. Derzeit gelten fünf Prozent Säumniszuschläge im Monat. Diese werden drastisch gesenkt, sodass die Versicherten lediglich mit einem Prozent pro Monat rechnen müssen.

Bei Privatversicherten wird es eine ähnliche Regelung geben. Über einen so genannten Notlagentarif bleibt die medizinische Versorgung jedoch nur noch bei besonders schweren Erkrankungen und Schmerzen sowie in der Schwangerschaft und Mutterschaft bestehen.