Die Wahltarife der GKV bergen sowohl Vorteile als auch Risiken. Welche Wahltarife es gibt und was sie beinhalten, erfahren Sie hier.
Zusätzlich zu den von allen gesetzlichen Krankenkassen zu erbringenden Leistungen, werden seit dem 01.01.2009 von den meisten Krankenkassen auch erweiterte Leistungen in Form von Wahltarifen angeboten. Diese fallen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich aus. So gibt es Angebote für junge Familien und junge Arbeitnehmer, chronisch Kranke oder freiwillig versicherte Selbständige. Auch im Bereich Zahnersatz oder alternative Medizin bieten viele Krankenkassen ihre eigenen speziellen Produktlinien an. Generell lassen sich die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen in folgende Rubriken einteilen:
- Selbstbehalttarife
- Prämientarife
- Kostenerstattungstarife
- Bonustarife
- Spezialtarife für chronisch Kranke
- Nach Tagen gestaffelte Verdienstausfall-Wahltarife für Freiberufler und Selbständige
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass einige Wahltarife für Versicherte zur Kostenfalle werden können, wie zum Beispiel die Kostenerstattungstarife. Wie bei privaten Krankenversicherungen werden ärztliche Leistungen dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Die in Vorkasse bezahlten Rechnungen werden von den Krankenkassen in der Regel erstattet, die allerdings nicht alle Kosten übernehmen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn Ärzte einen mehrfachen Satz abrechnen.
Vorteile & Risiken der Wahltarife
Die Selbstbehalttarife und Prämientarife bergen sowohl hohe Einsparmöglichkeiten als auch gewisse Risiken. So bietet sich ein Prämientarif besonders für gesunde Versicherte an, die ausschließlich die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Haben die Versicherten während eines Kalenderjahres keine weiteren Leistungen beansprucht, erhalten Sie einen Teil ihrer Prämien zurück. Müssen die Versicherten jedoch etwa nach einem Unfall stationär behandelt werden, entfallen die Rückzahlungen. Vor Abschluss eines Wahltarifes sollten Sie daher sämtliche Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
An einen Wahltarif sind Versicherte für drei Jahre gebunden. In bestimmten Fällen können die Versicherten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das ist beispielsweise bei erheblicher Verschlechterung der Einkommenssituation der Fall.
Zu den Themen „Bonusprogramme“ und „Krankenzusatzversicherungen“ informieren wir Sie in gesonderten Rubriken.