Aufatmen können Menschen, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können. Diesen wird nun der Wiedereinstieg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert.
Ausstehende Beiträge können nun nämlich erlassen werden. Und auch der Säumniszuschlag wird gesenkt. Für privat Versicherte, zum Beispiel Selbstständige, wird obendrein bei Zahlungsengpässen ein Notlagentarif eingerichtet.
Der Wiedereinstieg soll erleichtert werden
Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert waren oder ohne Versicherungsschutz sind, meiden den Gang zu einer Krankenkasse. Es besteht die Angst vor Rückzahlungen, die sie nicht leisten können, denn hohe Nachzahlungen und Säumnisgebühren führen dazu, dass nicht selten mehrere tausend Euro fällig werden. Vorübergehend hat der Gesetzgeber nun eine Erleichterung für diese Menschen eingerichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 haben sie die Chance, sich bei ihrer Krankenkasse zu melden. Ihnen werden die Beitragsschulden, die zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und der Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, erlassen.
Beitragsschulden bei Arbeitgebern und Versicherten gleichermaßen
Die Krankenversicherungspflicht besteht in Deutschland seit 2007. Da jeder Mensch zu jeder Zeit krankenversichert sein muss, kann keine Krankenkasse ihren Mitgliedern kündigen, wenn Beiträge nicht geleistet wurden. Doch gerade freiwillig Versicherte gelangen häufig in Rückstand. Momentan betragen die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 4,5 Milliarden Euro.
Gründe für Beitragsrückstände sind sehr verschieden
Die Gründe für die Beitragsrückstände sind sehr verschieden. Mehr als die Hälfte der Schulden ist dabei auf Arbeitgeber zurückzuführen, die die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht leisten konnten. Nachforderungen aus Betriebsforderungen, Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen und Insolvenzen selbst sind dabei die häufigsten Gründe, aus denen Arbeitgeber in Rückstand geraten. Weitere 2,1 Milliarden Euro fallen auf die sogenannten Selbstzahler, also freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, zurück.
Raus aus der Schuldenfalle Krankenversicherung
Wer sich nach dem 31.Dezember 2013 bei seiner Krankenversicherung meldet, muss die überfälligen Beiträge zwar entrichten, kann aber trotzdem noch mit leichten Ermäßigungen rechnen. Diese werden im Einzelfall geprüft und angepasst. Erlassen werden den Versicherten die Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag. Das einst zur Zahlungseinforderung eingesetzte Instrument hat sich nicht als wirksam erwiesen, sondern das Problem der Überschuldung von Versicherten noch zusätzlich verschärft.