Wie setzen sich die Beiträge in der PKV zusammen und wie hoch kann die Selbstbeteiligung sein? Hier alle Infos.
In der privaten Krankenversicherung werden einkommensunabhängige Beiträge erhoben. Die Anfangsprämien richten sich nach Geschlecht (ab Dezember 2012 gelten geschlechtsunabhängige Unisex-Tarife), Eintrittsalter, Berufsgruppe, den gewählten tariflichen Leistungen, der Selbstbeteiligung und dem Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können je nach Schweregrad zu entsprechenden prozentualen Risikozuschlägen führen. Die so genannten Alterungsrückstellungen sorgen dabei für Beitragsstabilität.
Alterungsrückstellung
Vollversicherungen sind auf Lebenszeit ausgerichtet, weshalb von Vertragsbeginn an Alterungsrückstellungen gebildet werden. Junge Versicherte entrichten dabei höhere Beiträge als es ihrem berechneten Risiko entspricht. Unverhältnismäßig hohe Beitragssteigerungen sollen auf diese Weise vermieden werden und den Beitrag im Rentenalter dauerhaft stabilisieren. Seit 2009 können die Alterungsrückstellungen in voller Höhe übertragen werden, wenn sich die Versicherten für einen Tarifwechsel bei demselben Anbieter entscheiden. Ab dem 01.01.2009 geschlossene Verträge erlauben zudem die Mitnahme der Alterungsrückstellung in andere Versicherungsunternehmen im Umfang des Basistarifs.
Selbstbeteiligung
Die Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung hat einen entscheidenden Einfluss auf den monatlichen Beitrag. So birgt eine hohe Selbstbeteiligung entsprechend hohes Sparpotenzial. Ein theoretisches Rechenbeispiel:
- Fall 1: Ein 30jähriger Mann bezahlt 200 Euro monatliche Beiträge bei einer jährlichen Selbstbeteiligung von 1.200 Euro. Der Versicherte bezahlt höchstens 3.600 Euro im Jahr.
- Fall 2: Derselbe Versicherte leistet im gleichen Tarif keine Selbstbeteiligung, wofür ihm die Versicherung 400 Euro monatliche Beiträge berechnet. Der Versicherte bezahlt 4.800 Euro im Jahr
Gesunde Versicherte können sogar mit hohen Beitragsrückerstattungen rechnen.
Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattungen werden von den privaten Versicherungsunternehmen gewährt, wenn die Versicherten über einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen. Daneben zahlen erfolgreich wirtschaftende Versicherungsunternehmen eine Beitragsrückerstattung auf freiwilliger Basis. Insgesamt können die Rückerstattungen bis zu 50 Prozent der jährlichen Prämien betragen.