Mit Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte die Kosten für bestimmte Behandlungen im Zaum halten. Welche das sind, lesen Sie hier.

Krankenzusatzversicherungen
Krankenzusatzversicherungen

Die letzten großen Gesundheitsreformen haben den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erheblich reduziert. Durch eine Krankenzusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte entsprechend ihrer Bedürfnisse zusätzliche individuelle Leistungspakete zusammenstellen. Krankenzusatzversicherungen werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenversicherungen angeboten. Die Höhe der Beiträge ist vom Umfang der gewünschten Leistungen, vom Alter und vom Geschlecht des Antragstellers abhängig. Hinzu kommt noch eine kurze Gesundheitsprüfung, deren Fragen sich nach der Art der Zusatzversicherung richten.

Mit einer Krankenzusatzversicherung kompensieren gesetzlich Versicherte zum Beispiel Zuzahlungen für Arznei- und Behandlungskosten, wählen hochwertigeren Zahnersatz oder schließen finanzielle Versorgungslücken während langer Krankheitszeiten. Einzelne Zusatzversicherungen beinhalten alternative Heilbehandlungen, Kuren und Kosten für Hilfsmittel.

Durch folgende Krankheitszusatzversicherungen können Sie Ihre gesetzlichen Leistungen auf das Niveau privater Krankenversicherungen anheben.

» Ambulante Heilbehandlung
» Stationäre Heilbehandlung
» Auslandsreisekrankenversicherung
» Zahnzusatzversicherung
» Krankentagegeldversicherung
» Pflegezusatzversicherung

Ambulante Heilbehandlung

Heilbehandlungen wie Bäder, Massagen oder Krankengymnastik werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vollständig übernommen. Doch auch bei der ambulanten Behandlung beim Hausarzt müssen gesetzlich versicherte Patienten Abstriche machen, denn die Krankenkassen erstatten lediglich wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen. Eine dem Patienten angepasste und höherwertige Heilbehandlung bedingt oft ein über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgehendes Honorar. Dieses wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch nicht übernommen.

Optimale Heilbehandlung durch Zusatzversicherung
Optimale Heilbehandlung durch Zusatzversicherung

Mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung profitieren gesetzlich Versicherte von einer optimalen Heilbehandlung durch Ärzte und Zahnärzte. Je nach Tarif fallen darunter auch die Erstattungen für Praxisgebühren, Medikamente und Sehhilfen. Einige Zusatzversicherungen schließen die ambulante Heilbehandlung im Ausland ein.

Stationäre Heilbehandlung

Gesetzlich Versicherte müssen sich im nächstgelegenen Krankenhaus behandeln lassen, werden im Mehrbettzimmer untergebracht sowie von Stations- und Assistenzärzten behandelt. Mit einem stationären Zusatztarif lassen sich die gesetzlichen Leistungen aufstocken.

Bessere stationäre Behandlung durch Zusatzversicherung
Bessere stationäre Behandlung durch Zusatzversicherung

So haben Patienten freie Klinik- und Arztwahl, Anspruch auf Chefarztbehandlung und werden im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Je nach Anbieter und Tarif beinhalten die Zusatzversicherungen auch 100prozentige Kostenerstattungen für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Im Rahmen der deutschen Gebührenordnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungen in EU-Ländern sowie in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen vereinbart wurden. Bei kostspieligeren Behandlungen müssen die Versicherten die Differenz bezahlen.

Sicher nach Hause mit einer Auslandsreisekrankenversicherung
Sicher nach Hause mit einer Auslandsreisekrankenversicherung

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten und bezahlt darüber hinaus einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Zahnzusatzversicherung

Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich befundorientierte Festzuschüsse. Abhängig von den im Bonusheft eingetragenen Vorsorgeuntersuchungen können dies 50 bis 65 Prozent der entstandenen Kosten sein. Für Komposit-Füllungen besteht ausschließlich bei bestimmten Indikationen eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Ansonsten übernehmen die Krankenkassen im Regelfall nur die Kosten für Füllungen aus Amalgam. Hochwertige keramisch verblendete Kronen oder keramische Inlays und Implantate müssen die Patienten selbst bezahlen.

Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz
Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz

Je nach Tarif übernimmt eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent die Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz. In vielen Fällen sind halbjährliche professionelle Zahnreinigungen inklusive.

Krankentagegeldversicherung

Im Krankheitsfall können sich Arbeitnehmer auf eine Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen verlassen. Danach zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein Krankengeld von 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettolohns. Von diesem Betrag werden den Versicherten noch einmal Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Eine Krankentagegeldversicherung schöießt finanzielle Lücken
Eine Krankentagegeldversicherung schöießt finanzielle Lücken

Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung überbrückt die finanzielle Lücke. Tagegeldversicherungen sind besonders freiwillig versicherten Selbständigen zu empfehlen, die in der gesetzlichen Versicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Oft wird das Krankengeld auch an Sonn- und Feiertagen ausgezahlt. Die meisten Anbieter offerieren gestaffelte Tarife, die sich dem Bedarf des Versicherten anpassen.

Pflegezusatzversicherung

Die Pflege-Pflichtversicherungen tragen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Differenz muss von den Versicherten übernommen werden. Mit einer an ihre individuellen Bedürfnisse angepassten Pflegezusatzversicherung haben Versicherte auch Leistungsanspruch ab Pflegestufe I.

Mit der Pflegezusatzversicherung fürs Alter absichern
Mit der Pflegezusatzversicherung fürs Alter absichern

Je nach Tarif kann dies eine Aufstockung der Pflichtleistungen um bis zu 200 Prozent bedeuten. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich das Pflegetagegeld zu einer vertraglich vereinbarten Summe auszahlen zu lassen – unabhängig von den entstandenen Kosten.