Hier erfahren Sie, wer sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern lassen kann. Alle Personengruppen auf einen Blick.

PKV - Wer ist versichert?
PKV – Wer ist versichert?

In der privaten Krankenversicherung können sich folgende Personengruppen versichern:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte
  • Selbständige und Freiberufler (außer Landwirten und Künstlern)
  • Studenten
  • Familienangehörige von privat Versicherten

Arbeitnehmer

Ehemals gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dürfen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Junge Arbeitnehmer, die zum Beispiel nach dem Studium ihre erste gut bezahlte Stelle antreten und deren Bruttoeinkommen bereits im ersten Jahr die Versicherungspflichtgrenze übersteigen wird, können direkt der privaten Krankenversicherung beitreten.

Beamte

Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Abgeordnete, Soldaten oder Richter sind im Regelfall privat krankenversichert. Ein Großteil der im Krankheitsfall entstehenden Kosten erstatten Bund und Länder in Form der Beihilfe. Die Teilversicherung der privaten Krankenversicherung deckt den übrigen Teil der Kosten ab. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte zu teuer, da der Dienstherr nicht den sonst üblichen Arbeitgeberanteil leistet.
 

Selbständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können sich sofort privat versichern. Ausgenommen sind Landwirte und deren Angehörige, die gesetzlich in einem gesonderten Sozialversicherungssystem versichert werden. Künstler und Publizisten können auf Antrag der Künstlersozialkasse beitreten, in der sie gemessen an ihrem Einkommen lediglich die Hälfte des gesetzlichen Beitragssatzes für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichten.
 

Studenten

Studenten können sich auf Antrag bereits zu Beginn Ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und der privaten Krankenversicherung beitreten. Eine weitere Möglichkeit besteht mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Dann endet die Familienversicherung über die Eltern. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung für Studenten variieren und liegen geringfügig über dem einheitlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
 

Familienangehörige

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Versicherte für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen. Ehepartner und Kinder müssen sich dabei ebenfalls der Gesundheitsprüfung unterziehen. Arbeitnehmer und Selbstständige sollten daher sorgfältig das Kosten-Nutzen-Verhältnis beider Versicherungssysteme analysieren, wenn sie ihre Angehörigen mitversichern möchten. Unter Umständen ist die gesetzliche Krankenversicherung für Familien sogar die bessere Alternative, zumal die gesetzlichen Krankenkassen  Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld zahlen. Ist ein Partner gesetzlich und der andere Partner privat versichert, müssen die Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden.