Wann Sie Familienangehörige, wie Ehepartner oder Kinder, in der PKV mitversichern können, erfahren Sie hier. Alle Voraussetzungen auf einen Blick.

Familienangehörige in der PKV
Familienangehörige in der PKV

Anders als in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen, müssen privat Versicherte für jedes Familienmitglied eine einzelne Police abschließen und Beiträge zahlen. Alle Angehörigen, für die ein Antrag auf Mitversicherung gestellt wird, müssen sich der Gesundheitsprüfung unterziehen. Ausnahme: Bei Neugeborenen, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert werden, findet keine Gesundheitsprüfung statt.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Partner ohne eigenes Einkommen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder selbständig sind, können sich privat mitversichern lassen. Auch Partner mit Beamtenstatus sind zur Mitversicherung berechtigt. Berufstätige, gesetzlich versicherte Partner können nicht privat mitversichert werden.

Der Beitrag der mitversicherten Partner richtig sich nach folgenden Kriterien:

  • Beruf
  • Dauer der Berufstätigkeit
  • Leistungsumfang
  • Alter
  • Geschlecht
  • und Gesundheitsstatus.

Kinder

Kinder sind grundsätzlich in der Krankenversicherung des Elternteils mit dem höheren Einkommen versichert. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert und liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Für Kinder, die privat versichert werden, kann ein von der elterlichen Versicherung abweichender Anbieter gewählt werden. Einige private Versicherungsunternehmen versichern Kinder auch allein, wobei die Leistungen, das Eintrittsalter und die Wartezeiten variieren.

Die Versicherungsleistungen der Kinder entsprechen denen der Eltern
Die Versicherungsleistungen der Kinder entsprechen denen der Eltern

Versichern Eltern ein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die Versicherungsleistungen entsprechen denen der Eltern und gelten rückwirkend zum Tag der Geburt. Die Adoption ist der Geburt eines Kindes gesetzlich gleichgestellt.

Ansonsten richten sich die Beiträge für Kinder nach deren Gesundheitszustand. Das Geschlecht hat auf die Prämien keinen Einfluss. Alterungsrückstellungen werden nicht gebildet, weshalb ein Anbieterwechsel bei Kindern nicht mit finanziellen Verlusten verknüpft ist. Je nach Leistung und Gesundheitszustand liegen die Beiträge im Durchschnitt zwischen 70 und 120 Euro pro Kind.