Wie hoch ist der aktuelle Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und welche Zuzahlungen müssen die Versicherten leisten. Hier alle Infos.

Beitragssatz & Zuzahlungen in der GKV
Beitragssatz & Zuzahlungen in der GKV

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 wurde der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich auf 15,5 Prozent des Bruttogehalts festgesetzt. Die Arbeitgeber tragen dabei einen Anteil von 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer entrichten 8,2 Prozent.

Im allgemeinen Beitragssatz ist das Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingeschlossen. Freiwillig versicherte Selbständige haben in der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Dafür zahlen sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Jedoch können sich Selbständige durch einen entsprechenden Wahltarif und die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes das Krankengeld sichern.

Zusatzbeitrag

Reichen zur Deckung der Ausgaben die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, müssen Krankenkassen von ihren Versicherten einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der seit 2011 in der Höhe nicht mehr begrenzt ist. Dieser Zusatzbeitrag wird nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt vom Versicherten selbst überwiesen. Gut wirtschaftende Krankenversicherungen haben umgekehrt die Möglichkeit, in Form von Prämien Überschüsse an ihre Mitglieder auszuzahlen.

Bei Erhebung bzw. Erhöhung eines Zusatzbeitrages, sowie bei Streichung oder Kürzung von Prämienzahlungen können Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben.

Höhe der Zuzahlungen

Wie hoch sind die Zuzahlungen?
Wie hoch sind die Zuzahlungen?
  • Gemäß § 61 SGB ff. müssen gesetzlich Versicherte bis zur Belastungsgrenze (2 Prozent des Bruttoeinkommens, 1 Prozent für chronisch Kranke) Zuzahlungen leisten
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit
  • Sobald die Höhe der Zuzahlungen in einem Kalenderjahr die Belastungsgrenze überschritten hat, werden die Versicherten nach Antragstellung bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.

Übersicht Leistung und Zuzahlung

 

Leistung Zuzahlungen pro Kalenderjahr
Ambulante ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal
Stationäre Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage
Stationäre Vorsorgemaßnahmen, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, auch für Mütter und Väter 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer, bei Anschlussrehabilitation 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage.
Hilfsmittel wie Einlagen oder Gehhilfen 10 Prozent pro Mittel
(mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro,
aber nicht mehr als die Kosten des Mittels
außer: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 Prozent pro Einheit, maximal 10 Euro pro Monat)
Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Heilmittel wie z.B. Krankengymnastik 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung.
Häusliche Krankenpflege 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Soziotherapie 10 Prozent der Kosten, mindestens 10 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, nicht mehr als die Kosten der Therapie
Haushaltshilfe 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand.
Fahrkosten zur stationären Behandlung, für Rettungsfahrten ins Krankenhaus, für Krankenwagentransporte. Zur ambulanten Behandlung in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung 10 Prozent der Kosten pro Fahrt, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten pro Fahrt.
Zahnersatz Abhängig vom Befund und Vorsorgeuntersuchungen ca. 35 bis 50 Prozent