Mit Bonusprogrammen Ihrer Krankenkasse, belohnen Sie sich quasi selbst. Welche Prämien oder Geldleistungen wann und wofür gezahlt werden, lesen Sie hier.
Gemäß § 65 a SGB V können die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.01.2004 durch Bonusprogramme einen aktiven Beitrag zur Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten sowie zur Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskursen können gesetzlich Versicherte Bonuspunkte sammeln, die sie in Geld- oder Sachprämien eintauschen. Jährlich sind bis zu 300 Euro möglich.
Die Bonusprogramme fallen dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich aus. Im Allgemeinen werden folgende gesundheitsfördernde Maßnahmen mit Bonuspunkten belohnt:
- Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio
- Leistungsabzeichen für Sport
- Teilnahme an anerkannten Präventionskursen wie Ernährungsberatung, Stressbewältigung oder Yoga
- Teilnahme an gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen (Kinder- und Jugendvorsorge, Krebs-, Hautkrebs-, und Schwangerschaftsvorsorge, Zahnarzt) und Schutzimpfungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Raucherentwöhnungskurse
- Nachweis des Nichtraucherstatus
- Normalgewicht
Darüber hinaus bieten einzelne Krankenkassen weitere Bonusprogramme an. So können Mitglieder der DAK Punkte sammeln, wenn sie ihren Organspendeausweis vorlegen oder Blut spenden.
So können Sie Bonuspunkte einlösen
Grundsätzlich müssen sich alle Mitglieder für das Bonusprogramm anmelden, um die gesammelten Punkte in Sach- oder Geldprämien einzutauschen. Bei Jugendlichen unter 15 Jahren ist die zusätzliche Einwilligung der Eltern notwendig.
Das Einlösen der Bonuspunkte handhaben die Krankenkassen unterschiedlich. Bei manchen Versicherern werden die Punkte in ein Bonusheft oder in eine Bonuskarte eingetragen, bei einigen Anbietern können die Punkte direkt online eingelöst werden. Nicht alle Krankenkassen bieten Sachleistungen an, sondern zahlen ihren Versicherten ausschließlich Geldprämien aus. Hinsichtlich der angebotenen Sachleistungen können die Mitglieder entsprechend ihrer bisher gesammelten Punkte zwischen unterschiedlichen Produkten wie Pulsuhren, Radiowecker, Zeitschriftenabos, Gutscheinen für Sportausrüster oder Reiseprämien wählen.
Bonuspunkte nicht verfallen lassen
Generell sollten Mitglieder darauf achten, ihre Bonuspunkte rechtzeitig einzulösen, da sie nach der angegebenen Frist verfallen. In einigen Fällen können nicht in eingelöste Punkte in das folgende Jahr übertragen werden. In ihren Bedingungen zu den Bonusprogrammen weisen die Krankenkassen darauf hin, dass Prämienauszahlungen steuerliche Berücksichtigung finden.