Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es unterschiedliche Versicherungsarten. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Leistungen. Alle Infos hier.
Die im Krankheitsfall erbrachten, vertraglich zugesicherten Leistungen gehen bei den privaten Versicherungsgesellschaften in Abhängigkeit des gewählten Tarifs weit über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Die Beiträge für die Vollversicherung richten sich nach Geschlecht (ab Dezember 2012 Unisex-Tarife), Alter, Beruf, und Gesundheitszustand der Versicherten. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger sind die monatlichen Prämien. Die privaten Versicherungsunternehmen bieten folgende Versicherungsraten an:
Vollversicherung
Die Vollversicherung bietet die Absicherung der gesamten Krankheitskosten und beinhalten je nach Tarif:
- ambulante Heilbehandlung bei freier Arztwahl
- Behandlung durch Heilpraktiker
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sehhilfen (Leistungsanspruch für Gläser und Kontaktlinsen)
- Schutzimpfungen und Reiseimpfungen
- Medikamente und Hilfsmittel
- ambulante Psychotherapie
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus bei freier Wahl des Krankenhauses
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe, Füllungen, Inlays
- Zahnersatz (Brücken, Kronen, Onlays, Implantate, Prothesen)
- Kieferorthopädie
- Krankenschutz im Ausland
Behandlungen werden im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich auch über die Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnung erstattet.
Basistarif und Standardtarif
Seit Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht im Januar 2009 sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der sich hinsichtlich Leistungsumfang und Beiträgen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der Basistarif hat 2009 den bis dahin gültigen Standardtarif der privaten Krankenversicherungen abgelöst. Dieser richtete sich vornehmlich an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen auf einen preiswerteren Tarif ausweichen mussten. Der Standardtarif kann nur noch von Versicherten gewählt werden, die vor dem 01.01.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben.
Teilversicherung
Teilversicherungen beziehen sich auf die Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten und richten sich hauptsächlich an Beamtenanwärter und Beamte sowie deren Angehörige mit Anspruch auf Beihilfe. Beamte erhalten einen Großteil ihrer im Krankheitsfall entstehenden Kosten von ihrem Dienstherrn zurück, müssen für die Restkosten jedoch selbst aufkommen. Die Beihilfetarife der Teilversicherung schließen die entstandenen Kostenlücken, wobei der Leistungskatalog in der Regel dem der Vollversicherung entspricht.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen decken weitere Risiken ab und können auch von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. So schließen gesonderte Auslandskrankenversicherungen 100 Prozent der Behandlungskosten weltweit ein und gewährleisten den Rückflug bei schwerer Erkrankung. Darüber hinaus bieten die privaten Versicherungsunternehmen Zahnzusatzversicherungen und Tagegeldtarife an. Gerade Selbständige profitieren von den Krankentagegeld-Zusatzversicherungen, deren Leistungsbeginn frei wählbar ist.