Das Abrechnungswesen der privaten Krankenversicherung ist für den Versicherten sehr transparent und einfach zu handhaben. Mehr Infos hier.

Abrechnungswesen bei der PKV
Abrechnungswesen bei der PKV

Wird kein Kostenerstattungstarif gewählt, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachkostenprinzip. Der Arzt rechnet seine Leistungen über die Versicherungskarte des Patienten ab. In der privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip angewendet. Der Patient bezahlt die Rechnung selbst und reicht sie zwecks Rückerstattung bei seiner Krankenversicherung ein. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Rechnung direkt an die Versicherung weiterzuleiten. Nach erfolgter Prüfung wird der Betrag auf das Konto des Versicherten überwiesen.

Mehr Transparenz

Zwar ist für die Versicherten die Abrechnung je nach Anzahl der Behandlungen und benötigten Medikamente mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, jedoch gewährleistet das Kostenerstattungsprinzip eine wesentlich höhere Transparenz. Die Patienten haben immer einen detaillierten Überblick über die abgerechneten Leistungen.

Das Abrechnungswesen der privaten Krankenversicherung unterscheidet dabei zwischen der ambulanten und stationären Behandlung.

Ambulante Behandlung

Nach einer ambulanten Behandlung schickt der Arzt oder die von ihm beauftragte Verrechnungsstelle die Rechnung dem Versicherten, die er bezahlt und anschließend bei seiner Versicherung einreicht. Nach dortiger Prüfung werden die Beträge zurückerstattet.

Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes tragen die Patienten die Daten der Rechnungen in spezielle Vordrucke ein, die von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden und je nach Anbieter auch über die Internetseite ausgedruckt werden können. Zur Vereinfachung unterteilen manche Versicherer ihre so genannten Leistungsanträge nach Kostenart wie

  • Arznei- und Verbandmittel
  • ambulante Behandlung
  • Zahnbehandlung

Die eingereichten Rechnungen müssen dabei die Diagnose, den Namen der behandelten Person, den Behandlungszeitraum und eine Aufstellung der ärztlichen Leistungen enthalten. Sämtliche Rechnungen und Quittungen müssen im Original eingereicht werden. Bevor Versicherte die Leistungsanträge ausfüllen, sollten sie abwägen, ob eine eventuelle Beitragsrückerstattung günstiger wäre.

Stationäre Behandlung

Werden privat Versicherte stationär behandelt, rechnet das Krankenhaus die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Voraussetzung ist oftmals die Vorlage der Versicherungskarte, auf der die Adressdaten und der vertragliche Leistungsumfang des Versicherten gespeichert sind.