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Die privaten Krankenversicherungsunternehmen verzeichnen in den letzten Jahren einen verstärkten Zuwachs. Nicht nur vollversicherte Arbeitnehmer und Selbständige profitieren von dem guten Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch gesetzlich Versicherte, die durch den erhöhten Schutz der Zusatzversicherungen ihre Leistungen auf das Niveau eines Privatpatienten anheben können.

Im Rahmen der reformierenden Gesetzgebung Ende 2010 lässt das Gesundheitswesen insgesamt wieder mehr Wahlfreiheit zu. Insbesondere der Wegfall der dreijährigen Wartefrist für Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, hat den Wettbewerb deutlich belebt. Zudem ist durch die Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellung von einen zum anderen Anbieter ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ohne große finanzielle Einbußen möglich. Dennoch sollten Sie beachten: Je länger Sie bei einem privaten Unternehmen bereits versichert sind, desto höher sind die Anfangsprämien in der neuen Versicherung.

Kündigungsfristen

Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, beträgt die Kündigungsfrist volle zwei Monate – also jeweils zum Ende des übernächsten Monats. Ein spezielles Sonderkündigungsrecht genießen Arbeitnehmer, deren Einkommen gegen Ende des Jahres erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Dann ist die Kündigung fristlos zum Jahresende möglich und darüber hinaus die ersten 14 Tage im neuen Jahr rückwirkend zum 31. Dezember des alten Jahres. Bis dahin muss der Vertrag bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen sein und der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden.

Wenn Sie innerhalb des privaten Krankenversicherungssystems den Anbieter wechseln möchten, sind Sie an die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gebunden. Beachten Sie, dass seit 2009 die allgemeine Versicherungsfrist gilt und Ihre Kündigung grundsätzlich erst dann gültig wird, wenn Sie die Vollversicherung bei einem neuen Anbieter innerhalb der Kündigungsfrist nachweisen.

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