Wer von der privaten Krankenversicherung (PKV) wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln will, muss einiges beachten. Alle Infos hier.
Grundsätzlich will der Gesetzgeber verhindern, dass junge Versicherte von den günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherung profitieren, um dann im Alter oder bei schlechterem Gesundheitszustand in die dann preiswertere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Der Weg zurück vom privaten ins gesetzliche System ist daher mit einigen Hürden verbunden und oft gar nicht mehr möglich.
Dies gilt beispielsweise für Selbständige und Arbeitnehmer, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien ließen. Auch Personen, die über 55 Jahre alt sind, können nur in seltenen Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Unter folgenden Voraussetzungen ist der Weg zurück möglich:
Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer mit seinem Bruttogehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, kehrt automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Arbeitnehmer, die zuvor über der Versicherungspflichtgrenze lagen, privat versichert waren und arbeitslos geworden sind, können wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige
Selbständige müssen ihr Gewerbe aufgeben und ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen, um sich wieder gesetzlich versichern lassen zu können. Das Gleiche gilt bei Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG II.
Über 55-Jährige
Privat Versicherte, die 55 Jahre und älter sind, müssen als Selbständige ihr Gewerbe aufgeben und dürfen anschließend nur einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob bis 400 Euro) nachgehen. Nur dann ist eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners möglich.
Studenten
Nach Ende des Studiums und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses werden ehemalige Studenten von ihrem Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet.