Regierung hilft Bürgern ohne Versicherungsschutz

Regierung hilft Bürgern ohne Versicherungsschutz
Regierung hilft Bürgern ohne Versicherungsschutz

Etwa 137.000 Deutsche besitzen keine Krankenversicherung und schulden ihrer Krankenkasse Geld. Ein neues Gesetz soll diesen Menschen nun helfen.

Schon im April hatte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP die bisherige Regelung bei Säumniszuschlägen abgemildert. Die bislang hohen Zinsen bei nicht eingezahlten Beiträgen werden von 5 auf 1 Prozent im Monat abgesenkt. Die Bundesregierung will nun die Regelung zur Nachzahlung fälliger Schulden aufheben.

Aufhebung der Nachzahlung von Beitragsschulden entlastet Hunderttausende

Seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 ist der Wiedereintritt in eine Krankenversicherung für Unversicherte nahezu unmöglich. Der Grund: Voraussetzung für ein neues Versicherungsverhältnis ist die Abzahlung der ausstehenden Schulden seit 2007. Diese Regelung soll nun wegfallen. Darüber war sich der Gesundheitsausschuss einig.

Besonders betroffen: Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und Hausfrauen

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind insgesamt 85.000 Männer und 52.000 Frauen in Deutschland nicht krankenversichert. Selbstständige stellen hierbei die größte Gruppe (35.000) dar. Schlechte Auftragslagen und schleppende Zahlungen trieben bisher viele in die Versicherungslosigkeit. Geringfügig Beschäftigte und Hausfrauen gehören ebenfalls zu den Einkommensgruppen, die sich eine Versicherung nicht leisten können.

Hunderttausende Bürger sind bei den Krankenkassen verschuldet

Neben denen, die seit vielen Jahren überhaupt nicht krankenversichert sind, zahlen hunderttausende Bundesbürger hohe Säumniszuschläge bei den Krankenkassen. Insgesamt wird von etwa 600.000 Schuldnern ausgegangen. Um sich erneut zu versichern, sollen sich Betroffene bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse melden. Bundesgesundheitsminister Bahr sagte gegenüber Bild: „Wir wollen Menschen helfen, in den Versicherungsschutz zurückzukehren, die seit der Versicherungspflicht aus dem System gefallen sind.“