Viele denken, dass Privatversicherte Vorteile haben. Das ist aber nicht immer so. Nun kam es sogar zu einem Rechtsstreit in dem es darum ging, ob die Private Krankenversicherung Leistungen verweigern darf.
Das Amtsgericht Gießen muss sich derzeit mit einem besonders pikanten Fall auseinandersetzen. Eine Klägerin wehrt sich, da ihr Versicherungsunternehmen Leistungen verweigert. Dabei gelten privat Versicherte doch als privilegiert. Nun stellt sich also die Frage: Darf der Versicherer sich gegen bestimmte Leistungen wehren?
Versicherer verweigerte Übernahme von Aufwendungen
Im konkreten Fall wollte die Klägerin, die einen speziellen Tarif zur Beihilfe abgeschlossen hatte, einen Klinikaufenthalt in Anspruch nehmen. Diese Privatklinik wurde ihr von einem Arzt empfohlen, bei dem sie sich wegen eines Erschöpfungszustands, der mit Schmerzen verbunden war, in Behandlung begab. Das Versicherungsunternehmen wollte nur die ärztliche Behandlung, die Medikamente und Anwendungen anteilig zahlen, nicht aber die gesamten Aufwendungen übernehmen.
Freies Ermessen als Handlungsgrundlage
Der Versicherer begründete seine Verweigerung mit dem Argument, dass es sich um eine Privatklinik handelt, die auch nicht medizinisch notwendige Behandlungen durchführt. Das Versicherungsunternehmen zahlt in diesen Fällen nur ausnahmsweise, der Versicherte müsse sich vorher eine Zusage einholen. Das tat die Klägerin aber nicht.
Mithilfe des Beihilfetarifs konnte sie 65 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Die restlichen 35 Prozent wollte sie von dem Versicherungsunternehmen erstreiten. Ihr Argument: Der Versicherer habe willkürlich gehandelt. Der Richter konnte allerdings keine Willkür feststellen. Das PKV-Unternehmen habe das Recht zu gewissen Spielräumen bei der Kostenübernahme, so das Urteil.