Beamte und Anwärter sollten sich mit einer Restkostenversicherung absichern, um so den Teil abzusichern, der von der Beihilfe nicht übernommen wird.
Seit dem Jahr 2009 sind auch Beamte verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Und das gilt trotz der Beihilfe, die je nach Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten für Beamte, Beamtenanwärter und bereits ab dem Referendariat übernimmt.Die Dienstherren von Bund und Ländern zahlen die Beihilfe, weil sie mit ihren Beamten ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis verbindet. Die Beihilfe ist jedoch nur ein finanzieller Zuschuss. Er ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge der Beamten. Vor dem Jahr 2009 konnten die Beamten die verbleibenden 30 bis 50 Prozent ihrer Krankenkosten und die Ihrer Familie aus der eigenen Tasche zahlen. Dies führte jedoch, gerade bei schweren Erkrankungen und im Alter, zu enormen Belastungen. Deshalb sind auch Beamte und deren beihilfeberechtigten Angehörige mittlerweile verpflichtet, eine „Beihilfeversicherung“ abzuschließen.
Korrekterweise muss man diese jedoch als „Restkostenversicherung für die Kranken- und Pflegekosten“ bezeichnen. Denn die Restkosten- beziehungsweise Krankenversicherung für Beamte muss lediglich die Deckungslücke zur Beihilfe umfassen.
Wie hoch ist der Tarif der Krankenversicherung für Beamte?
In der Regel stellt sich die Frage nach einer Restkostenversicherung das erste Mal für Beamtenanwärter vor dem Diensteintritt oder dem Referendariat für angehende Lehrer. Viele Leute sind zu diesem Zeitpunkt noch bei ihren Eltern versichert und müssen sich erstmals mit dieser Frage beschäftigen. Generell gilt Wahlfreiheit. So können Beamtenanwärter oder Referendare zu Beginn ihres Referendariates auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Dann können sie ihren Beihilfeanspruch aber nicht nutzen. Denn die GKV bietet nur einen Vollkosten-Tarif. Dann zahlen die angehenden Beamten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile von ihrem Gehalt. Und weil die GKV auch praktisch alle medizinisch notwendigen Behandlungen zahlt, muss die Beihilfe nicht zahlen.
Was zahlen Beamte für ihre Krankenversicherung auf Restkostenbasis?
Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten spezielle Tarife für Beamte, die tatsächlich nur den Teil der Krankheitskosten versichern, den die Beihilfe nicht abdeckt. Bei aktiven Beamten müssen nur 50 Prozent der Krankenkosten über die Restkosten versichert sein. Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder sind für Familienmitglieder lediglich 30 Prozent durch den privaten Krankenschutz abzudecken. Deshalb sind die Tarife in der PKV für Beamte entsprechend deutlich niedriger. Für Ehe- und Lebenspartner gelten jedoch Einkommensgrenzen, die im Bund und in den Ländern unterschiedlich hoch sind. Während in Hessen die Grenze für einen Beihilfeanspruch für Partner beim steuerfreien Existenzminimum (2015: 8.471 Euro) liegt, können es in anderen Bundesländern bis zu 18.000 Bruttoeinkommen sein.
Wie finde ich die richtige Versicherung für Beamte?
Praktisch alle PKV-Anbieter haben eine Restkostenversicherung für Beamte im Angebot. Sie unterscheiden sich im Leistungsumfang, ob Basis- oder Komfort-Tarif. Und sie differenzieren sich zudem, ob der Versicherte eine jährliche Selbstbeteiligung seiner Aufwendungen übernimmt. Der Basisschutz enthält nur die gesetzlich vorgeschriebenen und medizinisch notwendigen Aufwendungen für Haus- und Fachärzte, Krankenhausbehandlung und Pflegeversicherung. Komfort-Tarife gehen darüber hinaus und übernehmen beispielsweise auch Chefarztbehandlung und Heilpraktikerleistungen. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten darüber hinaus Zusatzversicherungen beispielsweise für Zahnbehandlungen an.
Spezialtarife für Referendare
Einige PKV-Anbieter haben zudem besondere Tarife für angehende Lehrer im Referendariat. Mit diesen Policen tragen die Versicherer dem Umstand Rechnung, dass einige Referendare später nicht in den Lehrerberuf wechseln. Einige scheiden aus eigenem Willen aus dem Schuldienst aus, weil sie sich beruflich anders orientieren wollen. Andere werden nicht als Beamte eingestellt, sondern nur als Angestellte übernommen. Dann haben sie auch keinen Beihilfeanspruch mehr. Wegen dieser Unsicherheit offerieren einige Private Krankenversicherer auf das Referendariat abgestimmte Policen, bei denen noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Das senkt den monatlichen Beitrag. Bei der Auswahl sollten Referendare zudem darauf achten, ob die PKV auch eine Version mit Selbstbeteiligung anbietet. Denn hier gibt es Unterschiede. Bei einigen Anbietern muss man in einem Jahr einen bestimmten Betrag der Krankheitskosten zunächst komplett selber zahlen. Das können einige Hundert Euro sein. Bei anderen Anbietern wie im Comfort-B-Tarif der Continentale zahlt der Versicherte pro in Anspruch genommener Leistung eine Selbstbeteiligung. In beiden Fällen senkt das die monatliche Prämie. Im zweiten Fall muss man aber nicht gleich mit mehreren Hundert Euro in Vorleistung treten.
Fazit:
- Für Beamte ist die Private Krankenversicherung günstiger, weil nur die PKV reine Restkostenversicherungen für Beamte anbieten.
- Auch für Familienangehörige ist die Restkostenversicherung die günstige Alternative, wenn sei aufgrund ihres geringen Einkommens einen Beihilfeanspruch haben.
- Die PKV bietet verschiedene Tarife als Basis- und Komfort-Versionen sowie Zusatzversicherungen an.
- Speziell für Referendare gibt es Tarife, die noch günstiger sind, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden.
Weitere Informationen zur Restkostenversicherung für Beamte finden Sie auf beihilferatgeber.de.