PKV: Lohnt sich ein Tarifwechsel bei einer Beitragserhöhung?

Ein Tarifwechsel sollte gut überlegt sein
Ein Tarifwechsel sollte gut überlegt sein

Auch in der privaten Krankenversicherung müssen die Patienten im kommenden Jahr mit einer Beitragserhöhung rechnen. Doch wie geht man am besten mit den höheren Beiträgen um?

Die meisten Versicherten denken über einen Tarifwechsel nach, um günstige Konditionen zu erhalten. Bei einem Tarifwechsel muss jedoch genau überlegt sein, welche Gesundheitsmaßnahmen man selbst in Anspruch nimmt und welche Leistungen wichtig sind.

Tarifwechsel als persönliches Recht

Private Krankenversicherer können die Prämien in den verschiedenen Tarifen erhöhen. Dies ist meist der Fall, wenn die Kosten für die Gesundheitsausgaben angestiegen sind. Kommt es zu einer Erhöhung im gebuchten Tarif, so steht dem Versicherten jederzeit das Recht zu, in einen preisgünstigeren aber gleichwertigen Tarif der Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Die meisten Versicherer haben mehrere Tarife im Angebot, die sich in Bezug auf die Beitragshöhe enorm voneinander unterscheiden. Wer einen guten Schutz seiner Gesundheit verlangt, muss auch mit entsprechend höheren Kosten rechnen. Sehr günstige Angebote bieten nur einen Basisschutz und können auch im Laufe der Zeit von der Beitragssteigerung betroffen sein. Versicherte müssen sich außerdem immer bewusst machen, dass alle Leistungen selbst zu bezahlen sind, wenn diese nicht von der Kasse getragen werden.

Risikozuschläge und Beitragsrückerstattungen

Im Zuge der Beitragsänderungen können auch Risikozuschläge neu bewertet werden. Manche Erkrankungen verjähren förmlich nach einiger Zeit, wenn sie bis dahin ausgeheilt oder nicht mehr aufgetreten sind. In diesem Fall muss der Versicherungsgesellschaft eine Bescheinigung des Hausarztes vorgelegt werden. Mit entferntem Risikozuschlag verringert sich dann natürlich der Beitrag. Außerdem bieten manche Versicherer auch eine vertraglich garantierte Beitragsrückerstattung. Wurde keine Leistungen im Versicherungsjahr in Anspruch genommen, kann ein Teil der Beiträge zurückgefordert werden.