E-Health-Gesetz: Elektronische Gesundheitskarte speichert künftig mehr Patientendaten

Künftig werden noch mehr Patientendaten auf der Gesundheitskarte abgespeichert
Künftig werden noch mehr Patientendaten auf der Gesundheitskarte abgespeichert

Der Bundestag hat kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet. Demnach werden künftig noch mehr Patientendaten auf der Gesundheitskarte abgespeichert.

Unter anderem soll nun registriert werden, welche Krankheiten der Patient schon hatte und mit welchen Medikamenten er behandelt wurde.

E-Health Gesetz für bessere Verständigung

Die Regierungsparteien haben Anfang Dezember ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Das sogenannte E-Health-Gesetz wird in Zukunft das Gesundheitswesen beeinflussen. So werden bald noch mehr Daten zum jeweiligen Patienten auf der Gesundheitskarte gespeichert. Auf der Karte ist erfasst, welche Medikamente vom Patienten eingenommen werden und welche Vorerkrankungen er bisher durchgemacht hat.

Mit dem neuen Gesetz sollen sich Ärzte und Krankenhäuser besser austauschen und die Patienten besser behandeln können. Außerdem sieht Bundesminister Hermann Gröhe von der CDU auch einen großen Nutzen für den Versicherten selbst. Behandelnde Ärzte können demnach Entscheidungen viel schneller treffen und auf bisherige Diagnosen oder Daten schneller zugreifen.

Elektronische Patientenakten geplant

Auf der bisherigen Gesundheitskarte sind lediglich der Name des Versicherten, das Geburtsdatum und seine Adresse gespeichert. Auch einzelne Informationen zur Krankenversicherung können abgerufen werden. Mehr Daten sind jedoch nicht hinterlegt. Allerdings macht es die elektronische Gesundheitskarte seit Anfang 2015 Pflicht, dass jeder Bürger eine Krankenversicherung besitzt. Bis Mitte 2016 sollen diese Versicherungsdaten auch online abgeglichen und aktualisiert werden können. Jährlich sollen dann neue Informationen auf der Karte hinzukommen.

Bis 2018 ist es denkbar, dass auch Notfalldaten, Allergien und Implantate mit verzeichnet werden. Dadurch können die Ärzte bei Unfällen sofort handeln. Des Weiteren ist eine elektronische Patientenakte geplant. Sie kann Röntgenbilder oder auch ärztliche Briefe umfassen.