Alte Gesundheitskarten bleiben weiterhin gültig

Die alten Gesundheitskarten bleiben weiterhin gültig
Die alten Gesundheitskarten bleiben weiterhin gültig

Verwirrung aufgrund einer Fehlinformation: Sind die alten Gesundheitskarten nun 2014 noch gültig oder nicht? Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern klärte hierüber nun.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) weißt darauf hin, dass auch die alten Gesundheitskarten im neuen Jahr ihre Gültigkeit behalten, bis das aufgedruckte Verfallsdatum abgelaufen ist. Dies ist in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KVB-Forum (Gesamtausgabe als PDF-Datei) nachzulesen.

Aussagen des GKV-Spitzenverbandes nicht korrekt

Mit ihrer Klarstellung widerspricht Bayerns Kassenärztliche Vereinigung den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes. Dieser hatte bereits im Oktober davor gewarnt, dass Kosten bei der Inanspruchnahme von ärztlichen Behandlungen – ohne eine elektronische Gesundheitskarte – spätestens nach einer Frist von 10 Tagen in Rechnung gestellt werden würden. Nach der Darstellung der KVB ist dies jedoch falsch. Die herkömmlichen Karten würden bis zum Ablauf des aufgedruckten Verfallsdatums ihre Gültigkeit behalten.

Bundesmantelvertrag lässt Spielraum

Um ihre Aussage zu untermauern, stützt sich die KVB auf eine Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und auf den Bundesmantelvertrag. Dieser wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Kassenärzten geschlossen. Unter §19 Abs. 2 hält der Vertrag fest: „Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“ Weitere Regelungen mit einschränkender Wirkung sind nicht vorhanden.

Grundrechtekomitee schließt sich der Meinung der KVB an

Die KVB ist in ihrer Lesart nicht alleine. Auch das Grundrechtekomitee streicht die durch den neuen Bundesmantelvertrag hervorgegangenen Verwirrungen heraus. Wie das Komitee in einer Pressemitteilung klarstellt, sei die herkömmliche Krankenversichertenkarten nach wie vor bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die Formulierungen im Bundesmantelvertrag seien irreführend.