Neue elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht

Die neue elektronische Gesundheitskarte ist ab 2014 Pflicht
Die neue elektronische Gesundheitskarte ist ab 2014 Pflicht

Seit Oktober 2011 händigen die gesetzlichen Krankenkassen die neue elektronische Gesundheitskarte aus. Ab 1. Januar 2014 wird diese nun für alle gesetzlich Krankenversicherten zur Pflicht.

Seit 1995 gibt es die Krankenversichertenkarten (KVK), die von den Krankenkassen herausgegeben werden. Durch eine Vereinbarung des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verlieren diese nun bald ihre Gültigkeit. Der Spitzenverband teilte nun mit, dass circa 95 Prozent der Versicherten mittlerweile über die neue elektronische Gesundheitskarte verfügen. Ab dem 1. Januar 2014 akzeptieren Krankenhäuser, Zahnarztpraxen und Arztpraxen nur noch diese neue elektronische Gesundheitskarte.

Viel Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte

Die Kritik, die die elektronische Gesundheitskarte seit ihrer sukzessiven Einführung im Jahr 2011 einstecken musste, ist jedoch nicht vom Tisch. Die Kritik an der elektronische Gesundheitskarte zielt dabei besonders auf die Mängel bei Datensicherheit und Datenschutz ab. Da auf der Karte zusätzliche Identitätsinformationen gespeichert werden können, muss es ebenfalls eine erhöhte Sicherheit der Daten geben, die bisher jedoch, so die Kritiker, nicht gewährleistet ist. Die damit einhergehenden Datenschutzmängel wurden und werden bisweilen emotional diskutiert und sind vom technischen Standpunkt her umstritten.

Empfehlungen des GKV-Verbandes

Ungeachtet dessen empfiehlt der GKV-Verband allen Versicherten, die noch nicht über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, diese noch vor Jahresende zu beantragen. Doch auch wer nach dem Jahreswechsel mit seiner alten Karte zum Arzt geht, würde nicht abgewiesen werden, so die GKV. Jedoch müsse man innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Ausweis vorweisen können. Ansonsten droht die private Inrechnungstellung der Arztkosten.