Insgesamt vier private Krankenversicherer werden zum 1. Mai die Beiträge in verschiedenen Tarifen erhöhen. Dazu gehören die Continentale, Hallesche, BBKK und UKV.
Diese vier privaten Krankenversicherer legen für die Erhöhung generell gestiegene Kosten und die kostspielige Umstellung auf die Unisex-Tarife zugrunde. Dabei müssen Versicherte nicht zwingend in die neuen Unisex-Tarife wechseln. Die höheren Prämien sollen sowohl Vollversicherungen als auch Zusatzversicherungen betreffen.
UKV hebt Beiträge im Schnitt um 3,4 Prozent an
Die UKV hebt die Beiträge dabei im Schnitt um 3,4 Prozent an. Etwa 185.000 Versicherte müssen mit einer höheren monatlichen Zahlung rechnen. Bei der BBKK sind rund 310.000 Verträge betroffen, die um etwa 2,9 Prozent angehoben werden. Besonders gering fällt der Anstieg bei der Continentale mit nur 0,4 Prozent aus. Betroffen sind davon etwa 250.000 Versicherte.
Lohnt sich ein Wechsel?
» Internen Wechsel vornehmen:
Bei einem derartigen Beitragsanstieg haben die Betroffenen das Recht auf einen Wechsel. Dabei lohnt sich nicht immer der komplette Wechsel der Versicherung. Betroffene der alten Bisex-Tarife haben mit einem internen Wechsel den Anspruch auf einen weiteren Bisex-Tarif. Eine Pflicht zum neuen und durchaus ebenso teuren Bisex-Tarif besteht hierbei nicht. Alterungsrückstellungen und niedrige Beiträge können bei einem internen Wechsel zudem mitgenommen werden. Versicherte genießen obendrein auch in anderen Tarifen die gleichen Leistungen.
Selbst langjährige Versicherte können bis ins hohe Alter den Tarif intern wechseln, ohne auf Vorteile zu verzichten.
» Versicherungsgesellschaft wechseln:
Bei einem kompletten Wechsel der Versicherungsgesellschaft bestehen diese Vorteile nicht. Hier sind lediglich die neuen Unisex-Tarife zugänglich. Außerdem muss oft eine neue Gesundheitsprüfung abgelegt werden, die durchaus einen höheren monatlichen Beitrag mit sich bringen kann.