Rückzahlungen in der GKV – Wer zahlt 2013 wie viel zurück?

Die Bonuszahlungen schwanken enorm
Die Bonuszahlungen schwanken enorm

Letztes Jahr forderte Gesundheitsminister Daniel Bahr die Kassen zu Rückzahlungen an die Versicherten auf. Nun ist es endlich so weit.

Die gesetzlichen Krankenkassen konnten im letzten Jahr einen finanziellen Überschuss erwirtschaften. Nachdem die Praxisgebühr bereits abgeschafft wurde, forderte Gesundheitsminister Daniel Bahr die Kassen obendrein zu einer Bonuszahlung an die Versicherten auf. In diesem Jahr soll die Auszahlung erfolgen, doch nicht alle Kassen werden sich hier beteiligen.

Bonuszahlungen schwanken enorm

Die Bonuszahlungen schwanken bei den Kassen enorm und sind teilweise an gewisse Leistungen oder Nachweise gebunden. Grundsätzlich können Versicherte aber Mitte des Jahres zwischen 30 und 120 Euro zurückbekommen. Andere Kassen wiederum zahlen nichts an ihre Mitglieder.

Hauptsächlich Gesellschaften, die ihre gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklagen überschritten haben, können ihren Überschuss nun an die Versicherten weiterleiten. Allerdings nehmen bundesweit etwa nur 14 gesetzliche Krankenkassen an der Prämienauszahlung teil. Die Prämien werden hier anteilig auf die Monate berechnet, in denen der Versicherte ein beitragszahlendes Mitglied war. Neulinge in der gesetzlichen Krankenkasse können sich demnach nur auf eine geringe Auszahlung freuen.

Wer zahlt wie viel?

So zahlt die Techniker Krankenkasse beispielsweise 80 Euro ab 1. Mai 2013. Die G&V BKK will ab 1. Januar bereits 120 Euro anteilig zahlen. Eine ebenso hohe Prämie ist von der BKK firmus zu erwarten, die ab Juli 120 Euro leisten möchte. Die BIG direkt gesund wird an ihre Kunden im Oktober komplett 100 Euro weiterreichen.

» Achtung:

Da es sich um einen Bonus für beitragszahlende Mitglieder handelt, sind beispielsweise familienversicherte Mitglieder von dieser Zahlung ausgeschlossen. Wer im Rückstand mit der Beitragszahlung liegt oder bei dem die Zahlung durch Dritte übernommen wurde, wie beispielsweise vom Arbeitsamt, erhält ebenso keinen Anspruch auf den Bonus.