Gesetzliche Krankenkassen werden unter Kartellrecht gestellt

Kartellrecht für die GKV wird eingeführt
Kartellrecht für die GKV wird eingeführt

Gesetzliche Krankenkassen sollen zukünftig wie Unternehmen behandelt werden. Das bedeutet auch, dass das Kartellrecht für die GKV eingeführt wird.

Das hat der Bundestag in der vergangenen Woche entschieden. Während sich der GKV-Spitzenverband gegen diese Entwicklung sträubt, begrüßt der Verband der privaten Krankenkassen (PKV) den Entschluss.

Zahlreiche Änderungen geplant

Neben dem Kartellrecht würden dann auch weitere Änderungen greifen. Die GKV könnte zukünftig keine Zuschüsse von der Staatskasse mehr erhalten und es würde keine Ausnahme von der Steuerpflicht geben. Obwohl die GKV dann als eigenes Unternehmen agiert, wird es dennoch eine Bevorteilung geben. Auch die unterschiedlich verteilten Marktpositionen zwischen großen Anbietern und kleineren Krankenkassen würden durch diese Änderung nicht aufgehoben werden.

PKV stört sich an Wahltarifen und Zusatzbeiträgen

Die PKV stört sich vor allem an den Wahltarifen und Zusatzbeiträgen der GKV. Denn damit greift die GKV in den privaten Markt über. Zusatzversicherungen seien in der sozialen Pflichtversicherung fehl am Platz, so die PKV.

Im Gegensatz zu der GKV kann die PKV zudem eine lebenslange Leistungsgarantie auf die Beitragsgelder geben, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung nutzlos verfallen könnte. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

GKV-Spitzenverband befürchtet Zeitverzögerungen

Der GKV-Spitzenverband befürchtet, dass es durch die Änderungen zu unnötigen Zeitverzögerungen kommt, die durch die bürokratischen Hürden entstehen. Das betrifft in erster Linie Kooperationen zwischen gesetzlichen Krankenkassen.