Gerichtsurteil: Hartz-IV-Empfänger müssen Zuschläge selbst zahlen

Hartz-IV-Empfänger müssen Zuschläge selbst zahlen
Hartz-IV-Empfänger müssen Zuschläge selbst zahlen

Laut einem aktuellen Gerichtsurteil müssen Jobcenter die Beiträge zur PKV übernehmen. Für Zuschläge zur privaten Krankenversicherung müssen Hartz-IV-Empfänger allerdings selbst aufkommen.

Zuschläge in der PKV müssen nicht übernommen werden

Laut Gerichtsurteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen (AZ: L9/AS 1241/11 B ER) haben alle Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherungskosten – egal, ob es sich dabei um GKV oder PKV Versicherungen handelt.

Wobei es sich hier lediglich um die Übernahme der Grundkosten (Hälfte der Grundtarife bzw. Basistarife), nicht jedoch um die Kostenübernahme von Spezialtarifen und Zuschlägen handelt. Und auch Zahlungsverpflichtungen aus nicht versicherten Zeiträumen müssen durch den Grundversicherungsträger (Jobcenter) nicht übernommen werden.