PKV: Einführung von Mindestleistungskatalog geplant

PKV plant Einführung von Mindestleistungskatalog
PKV plant Einführung von Mindestleistungskatalog

Der PKV-Verband arbeitet derzeit effektiv an einer Imageverbesserung der PKV. Dieser hat nun nämlich eine Arbeitsgruppe beauftragt, Kriterien für einen Mindestleistungskatalog zu erarbeiten.

Obwohl dieser Katalog noch nicht öffentlich einsehbar ist, wurden bereits Details zu den Inhalten bekannt. Das große Ziel: das Image der privaten Krankenversicherung zu verbessern und sich gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu behaupten.

PKV tritt Kritik über Leistungsumfang entgegen

Verbraucherschützer und GKV hatten in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass die Leistungen der PKV in einigen Tarifen unterhalb des Leistungsspektrums der gesetzlichen Versicherungen liegen würden. Die geplanten Mindestkriterien sollen Abhilfe schaffen.

Verbesserungen bei der ambulanten Psychotherapie und Suchtbehandlung

Laut Empfehlung der Arbeitsgruppe sollen PKV-Versicherte einen grundsätzlichen Anspruch auf Kostenerstattung der ambulanten Psychotherapie erhalten. Die einzige Voraussetzung wäre, dass die Therapie von qualifizierten Ärzten und Psychologen vorgenommen wird. Die Rede ist von mindestens 50 Sitzungen im Jahr. Darüber hinaus sollen Versicherte bis zu drei Suchtbehandlungen innerhalb des Vertragszeitraums erstattet bekommen.

Hilfsmittelkatalog soll offener gestaltet werden

Das System hinter dem Hilfsmittelkatalog in der PKV ist geschlossen. Der geschlossene Katalog ist heute aber nicht mehr mit dem medizinischen Fortschritt vereinbar. Aus diesem Grund empfiehlt die Arbeitsgruppe einen offenen Hilfsmittelkatalog, wie es bei der GKV der Fall ist. Ausnahmen für die Kostenerstattung wären dann gegeben, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Versicherte sollen Kostenrisiko begrenzen können

Der Ausschuss rät zudem dazu, dass die Versicherten ihr Kostenrisiko begrenzen können. Das könnte beispielsweise durch die Vereinbarung über Selbstbehalte, Höchstbeträge oder Leistungseinschränkungen geschehen. Der PKV-Verband stellt sich aber gegen diesen Rat, denn dieser bedeute eine Schmälerung des Leistungskatalogs.

Damit sich die Mindestkriterien durchsetzen, muss nur noch Einigkeit zwischen den einzelnen Versicherern herrschen.