In einem aktuellen Urteil wurde die Rechtsberatung durch Versicherungsmakler, die zu einem PKV-Tarifwechsel raten, als unzulässig erklärt. Unter Maklern herrscht nun Unsicherheit.
Auch viele Experten zeigen sich skeptisch gegenüber dem Urteil. In dem aktuellen Fall ging es um einen Kunden der PKV, der von seinem Makler dessen Vergütung für die Wechselberatung zurückverlangte.
Kunde verlangte Vergütung zurück
Der Kunde konnte aufgrund des Tarifwechsels zwar die Beiträge reduzieren, der Selbstbehalt bei bestimmten Behandlungen stieg allerdings und neutralisierte damit die Ersparnis. Der Wechsel in einen anderen Tarif hatte also letztendlich zu einer Verschlechterung geführt.
Der Kunde warf dem Makler nun eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Darüber hinaus würde die Beratung angeblich gegen die gesetzlichen Regelungen für Versicherungsmakler verstoßen. Der Kläger wollte den Vertrag als nicht rechtskräftig ansehen lassen. Das Amtsgericht Schwäbisch Hall gab dem Kläger recht.
Urteilsbegründung laut Experten fehlerhaft
Versicherungsexperten kritisieren die Urteilsbegründung und werfen ihr zahlreiche Fehler vor. Das Gericht wies aber darauf hin, dass lediglich Versicherungsberater ihre Kunden in Versicherungsfragen rechtlich beraten können.
Die Urteilskritiker konterten daraufhin und verwiesen auf den Paragrafen 34 e der Gewerbeordnung und des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Versicherungsmakler dürfen demnach ebenfalls eine Kundenberatung vornehmen, sie müssen dabei aber im Zusammenhang der Haupttätigkeit stehen, also die abgeschlossene Versicherung behandeln.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil an sich ist noch nicht rechtskräftig. Die Bestätigung richtet sich auch danach, ob ein Maklermandat bestand. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Makler nur für den Tarifwechsel beauftragt wurde.