Heute ist die Reform des Transplantationsgesetzes in Kraft getreten. Krankenversicherte ab 16 Jahren erhalten nun also im Verlauf der nächsten zwölf Monate Post von ihrer Versicherung.
In der Post befinden sich ein Organspendeausweis und weiterführende Informationen. Die Versicherten sollen sich entscheiden, ob sie als Organspender aufgeführt werden wollen oder nicht. Allerdings sind die Krankenversicherten nicht gezwungen, eine Antwort zu schicken.
Laut Umfragen sind mehr als drei Viertel der Deutschen gewillt, Organe oder Gewebe zu spenden. Lediglich 25 Prozent der Deutschen verfügen aber über einen entsprechenden Ausweis.
Ziel: Spendenbereitschaft erhöhen
Die Bundesregierung verfolgt mit der Gesetzesreform das Ziel, die Spendenbereitschaft der Deutschen zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Kampagne die Deutschen aufklären. Mit der Reform ändert sich auch das bisher übliche Prozedere, bei der sich die Spendewilligen selbst kümmern mussten und per Ausweis oder ausdrücklichem Wunsch gegenüber seinen Angehörigen zum Organspender wurde.
Dennoch gibt es ein Problem:
Im Oktober hat die Spendenbereitschaft aufgrund zurückliegender Missbrauchsskandale in Göttingen und Regensburg einen Tiefpunkt erreicht. Es wurden lediglich 59 Organe gespendet, 40 weniger als sonst. Die Berichte über mögliche Manipulationen in der Organspende aus den letzten Wochen haben also viele Menschen verunsichert. Was wiederum für die 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten, verheerende Folgen haben könnte. Viele von ihnen sterben nämlich, wenn sich kein passendes Organ finden lässt.
Techniker Krankenkasse versendet die ersten Ausweise
Den Beginn macht nun die Techniker Krankenkasse. Sie versendet die ersten Ausweise. Der Versicherer will die derzeitige Verunsicherung ausnutzen und gerade jetzt für Aufklärung und Information unter den sieben Millionen TK-Versicherten sorgen. Andere Krankenkassen warten hingegen noch ab. Die ersten Ausweise der AOK, Barmer GEK und DAK werden erst Anfang nächsten Jahres verschickt.
Nähere Informationen rund um das Transplantationsgesetz und den Organspendeausweis erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).