Nach Großanlegern und Teilkörperschaften öffentlichen Rechts treffen die Strafzinsen nun auch die Sozialversicherungen. Verantwortlich dafür ist die 2014 eingeschlagene Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die EZB versucht damit die Zinslast von verschuldeten Staaten, Banken und Unternehmen zu drücken und gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln, indem Kredite attraktiver werden.
Sozialversicherungen sind betroffen
Betroffen von den anhaltend niedrigen Zinsen sind in Deutschland besonders die Sparer und Banken. Nun musste 2015 der Gesundheitsfonds, welcher Beiträge für Krankenkassen sammelt und anschließend verteilt, Strafzinsen für die kontoführenden Banken zahlen. Somit sind 1,8 Millionen Euro an gezahlten Beitragsgeldern im vergangenen Jahr an die Banken geflossen, wie ein Sprecher des zuständigen Bundesversicherungsamtes sagte. In Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von 200 Milliarden Euro sei dieser Betrag als „gering anzusehen“.
Rentenversicherungen erwarten Anlageschwierigkeiten
Bisher mussten die Rentenversicherungen nach eigenen Angaben keine Zinsverluste verbuchen. Allerdings sehen auch diese sich zunehmend mit Schwierigkeiten bei der Anlage ihrer Mittel konfrontiert. Alexander Gunkel, derzeit Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht aber keine langfristige Möglichkeit zur Vermeidung von Negativzinsen. Schuld daran seien die Bedingungen des Gesetzgebers, die zur Sicherheit der Anlagen strenge Vorgaben formuliert. Dementsprechend sind bestimmte Anlageformen, die einen höheren Zins versprechen, keine Option.
Die einzige Vermeidung von hohen Negativzinsen und somit eine unnötige Vergeudung von Beitragsgeldern sieht Gunkel in der Beschränkung auf die „notwendige Liquiditätssicherung“ der Sozialversicherungen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungen bei anhaltenden Niedrigzinsen keine Reserven anhäufen sollten, da diese zurzeit nur Geld kosten, aber keines bringen.