Als erste gesetzliche Kasse hat die Hanseatische Krankenkasse die Zahnarzt-Praxisgebühren wieder abgeschafft. Damit fordert die HEK auch gleichzeitig den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Erste Krankenkasse schafft Zahnarzt-Praxisgebühr wieder ab
Rückwirkend zum 01. Januar diesen Jahres werden den rund 400.000 Mitgliedern der Hanseatischen Krankenkasse die Zahnarzt-Praxisgebühren zurückerstattet. Voraussetzung hierfür bildet das Einreichen bereits beglichener Gebührenquittungen sowie die Vorlage des Bonusheftes, das den jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt belegt.
Forderung an die Bundesregierung
Grund für diese sehr erfreuliche Maßnahme sind die aktuell vollen Kassen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Hanseatische Krankenkasse appelliert mit diesem Vorstoß zugleich auch an den Gesetzgeber, die umstrittenen Praxisgebühren wieder komplett abzuschaffen.
Allerdings erwartet der Gesetzgeber ab dem Jahre 2014 wieder rückläufige Kassenerträge, sodass die Gebühren zumindest noch einige Zeit erhoben werden müssen.