Urteil: Behinderte Kinder können ohne Altersgrenze familienversichert bleiben

Behinderte Kinder bleiben ohne Altersgrenze familienversichert
Behinderte Kinder bleiben ohne Altersgrenze familienversichert

Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze in der Familienversicherung. Das urteilte jetzt das Sozialgericht Dortmund.

Das Sozialgericht Dortmund verhandelte den Fall einer 27-jährigen geistig behinderten Frau aus Hagen. Das Urteil: Behinderte Kinder können ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung Ihrer Eltern familienversichert bleiben, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Im Vorfeld müssten jedoch die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten Behinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden, so urteilte das Sozialgericht Dortmund im Fall der behinderten Frau.

Der konkrete Fall im Detail

Der Vater der jungen Frau ist bei der AOK Nordwest krankenversichert. Diese lehnte es jedoch ab, die Tochter nach ihrem 23. Lebensjahr weiterhin über den Vater zu versichern. Als Grund gab die AOK Nordwest an, dass sich die Tochter nun selbst unterhalten könne. Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die AOK jedoch dazu, die Frau in der Versicherung zu belassen und damit eine Familienversicherung ohne Altersbegrenzung zu realisieren. Zuvor wurde eine medizinische Beweisaufnahme durchgeführt. Diese konnte beweisen, dass die Frau, hervorgerufen durch ihre seit der Geburt existierenden geistigen Behinderung, nicht in der Lage sei, sich selbst zu versorgen.

Die erschwerte Ausgangslage für geistig behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt sowie bei den momentanen Lohnstrukturen sei entsprechend zu berücksichtigen, so das Gericht. Im Falle der jungen Frau aus Hagen hatte das Sozialgericht Dortmund noch eine gering qualifizierte Tätigkeit mit Niedriglohn als Möglichkeit erachtet. Auch durch die hier zwingend in Anspruch zu nehmenden Grundsicherungsleistungen wäre die Frau nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten.