PKV Tarife: wann lohnt sich die Selbstbeteiligung?

Die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung in der PKV ist prinzipiell nicht schlecht. Allerdings ist die Selbstbeteiliging nicht für Jedermann geeignet.

Selbstbeteiligung PKV
Für wen bringt die Selbstbeteiligung wirklich was?

In den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Der Zweck: Die monatlichen Beiträge werden gesenkt und der Versicherer trägt ein geringeres Risiko. Allerdings lohnt sich die Selbstbeteiligung nicht in jedem Tarif und für jeden Versicherungsnehmer.

Selbstbeteiligung für Selbständige und Freiberufler

Zu fast jedem Tarif in der PKW kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, um den monatlichen Versicherungsbeitrag zu senken. Hier wird nach einer generellen, prozentualen und behandlungsbezogenen Selbstbeteiligung unterschieden. Je nach Versicherung und nach Bedarf des Versicherten kommt eine andere Art der Selbstbeteiligung infrage. Die generelle Selbstbeteiligung greift beispielsweise bei allen Versicherungsfällen bis zu einer gewissen Summe. Erst beim Überschreiten der Summe übernimmt die PKV die weiteren Kosten. Gerade Selbständige und Freiberufler können von einem Selbstbehalt profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sich gesund fühlen und aktuell keine schweren Erkrankungen bekannt sind. Tritt jedoch eine langwierige Erkrankung ein, macht sich der Selbstbehalt negativ bemerkbar. In diesem Fall sollte der Selbstbehalt nicht zu hoch gewählt werden. Ein Betrag von 600 bis 900 Euro jährlich wird durchaus als realistisch und tragbar eingeschätzt. Ist der Selbstbehalt zu hoch kalkuliert, darf er nachträglich nicht mehr reduziert werden.

Kaum lohnenswert bei Angestellten

Bei Angestellten ist die Selbstbeteiligung in der PKV nicht empfehlenswert. Hier sollten die Versicherten genauer hinschauen und sich die Beträge konkret ausrechnen. Schließlich trägt der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags. Im Falle einer Krankheit müsste der Arbeitnehmer einen hohen Selbstbehalt jedoch allein tragen. Generell sollte die Selbstbeteiligung bei Angestellten so gering wie nur möglich gehalten werden.