Mit dem Anstieg der Löhne, steigt auch die Versicherungsgrenze in der PKV. Somit müssen Mitglieder mit einem deutlichen Anstieg der Einkommensgrenze rechnen.
Im Jahr 2016 soll es für die private Krankenversicherung einen erneuten Anstieg in der Einkommensgrenze geben. Für alle Arbeitnehmer bedeutet das: ein Wechsel in die PKV könnte sich dann noch schwieriger gestalten. Schließlich muss ein bestimmtes Einkommen im Monat erreicht werden. Doch es gibt noch weitere Folgen dieser Erhöhung.Die neuen Grenzen im Überblick
Für Experten ist der erneute Anstieg längst keine Überraschung mehr. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Auch für 2016 soll es diese Anpassungen geben. Nur mit einer bestimmten Höhe im Einkommen darf ein Arbeitnehmer somit von der gesetzlichen Versicherung in die PKV wechseln. Die neue Grenze wird um 1,350 Euro in 2016 erhöht. Somit muss ein Arbeitnehmer statt 54.900 Euro brutto im Jahr nun 56.250 Euro brutto erwirtschaften. Monatlich ist die Einkommensgrenze also um 112,50 Euro angehoben worden. Wer also einen Wechsel in die PKV plant, sollte diese Grenze im Hinterkopf haben. Erst, wenn das eigene Einkommen diese Grenze übersteigt, kann problemlos in die PKV gewechselt werden. Nur Beamte, Studenten, Selbständige und Freiberufler sind nicht an diese Grenze gebunden und können jederzeit wechseln.
Konsequenzen für Angestellte oder Privatversicherte
Angestellte sollten sich diese Grenze einmal genauer anschauen. Schließlich muss ihr monatliches Einkommen 2016 darüber liegen. Das bedeutet auch: Befinden sich Arbeitnehmer jetzt bereits kurz unter der Grenze, so müssen Sie im kommenden Jahr wieder in die gesetzliche Kasse wechseln. Betroffene sollten also dringend überprüfen, ob das Gehalt über der Grenze liegt. Sonst wird die unfreiwillige Rückkehr in die GKV Ernst.