Bundesregierung legt neue Bemessungsgrenzen für 2014 fest

Bundesregierung legt neue Bemessungsgrenzen für 2014 fest
Bundesregierung legt neue Bemessungsgrenzen für 2014 fest

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2014 beschlossen. Alle Ergebnisse dazu hier.

Die Angleichung der Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung und Rentenversicherung wird durch steigende Löhne und Gehälter regelmäßig notwendig. Die notwendige Verordnung hierfür hat die Regierung nun beschlossen. Demnach steigt die Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) um 150 Euro auf 5.950 Euro pro Monat. Im Osten wird die Grenze von 4.900 Euro (2013) auf 5.000 Euro angehoben.

Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung gibt es Veränderungen: Im Westen liegt die neue Bemessungsgrenze bei 7.300 Euro, im Osten bei 6.150 Euro im Monat. Das Durchschnittsentgelt steigt für das Jahr bundeseinheitlich auf 34.857 Euro pro Jahr.

Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben

Auch alle, die sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern möchten, betreffen die neuen Zahlen der Bundesregierung. Diese erhöhte nämlich auch die Versicherungspflichtgrenze. Wer oberhalb des Grenzbetrages verdient, kann sich nach Wunsch privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze ist dabei im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt. Das Kabinett erhöhte diese von insgesamt 52.200 Euro im Jahr 2013 auf 53.550 Euro für das Jahr 2014.

Ist man bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei gewesen, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro im Jahr 2014. Im Vergleich dazu war diese 2013 noch mit 47.250 Euro beziffert. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dabei der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4.050 Euro/Monat.