Änderungen im Gesundheitswesen ab 2013: Das ändert sich

Ab 2013 ändert sich einiges
Ab 2013 ändert sich einiges

Das neue Jahr bringt eine Vielzahl von Änderungen im Gesundheitswesen mit sich, die sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte betreffen.

In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen, zu denen unter anderem die Abschaffung der Praxisgebühr, die Einführung der Unisex-Tarife und neue Regelungen zur Organspende gehören.

Praxisgebühr wird abgeschafft

Seit Anfang 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Bei zahnärztlichen Behandlungen und in der Notaufnahme eines Krankenhauses kamen sonst noch weitere Kosten auf alle Versicherten zu. Für die Behandlung bei anderen Ärzten im selben Quartal benötigten Versicherte zudem eine Überweisung. Ab 1. Januar 2013 ist mit dieser Regelung nun aber Schluss – die Praxisgebühr wird abgeschafft.

Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung

Ab dem 21. Januar 2012 gelten für Versicherungen so genannte Unisex-Tarife. Von dieser Regelung sind auch Neuverträge der privaten Krankenzusatzversicherung betroffen, die als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Die Tarife sollen geschlechtsneutral sein und nicht mehr zwischen Mann und Frau unterscheiden.

Aufklärung über Organspende und Transplantation verbessert

Ab 2013 sollen alle Versicherten ab 16 Jahren über die Organspende aufgeklärt werden. Das soll die Entscheidung für einen Organspenderausweis erleichtern. Schließlich sind laut Umfragen mehr als drei Viertel der Deutschen gewillt, Organe oder Gewebe zu spenden.

Änderungen im Patientenrechtegesetz

Änderungen gibt es aber auch im Patientenrechtegesetz. Versicherte sollen mehr Rechte – beispielsweise bei Behandlungsfehlern – erhalten. Um die Rechte der Patienten zu stärken, kann es vorkommen, dass Ärzte ihre Patienten über mögliche Kosten aufklären müssen. Patienten sollen nun außerdem unverzüglich Einsicht in ihre Patientenakte erhalten.

Beitragssatz in der Krankenversicherung

Im nächsten Jahr bleibt der gesetzliche Beitragssatz von 15,5 Prozent bei der Krankenversicherung erhalten. 7,3 Prozent übernimmt der Arbeitgeber, 8,2 Prozent werden vom Arbeitnehmer gezahlt.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird jedoch erhöht. Er liegt ab 2013 bei 2,05 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren müssen sogar 2,3 Prozent ihres Gehalts abführen.

Übrigens:

Wer sich für eine private Zusatzversicherung entscheidet, der erhält ab 2013 einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro von seiner Krankenkasse.