Tod und Sterben sind in Deutschland noch immer Tabu-Themen. In einer fünfstündigen Sitzung debattierte der Bundestag nun aber über die schwierigen Themen Sterbebegleitung und -hilfe.
Gut ein Prozent der deutschen Bevölkerung stirbt jährlich – häufig nach einer langen und schweren Krankheit. Dabei ist es nicht selten, dass viele Menschen unter extremen Schmerzen leiden müssen. Doch Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, vertritt die Meinung, zu jedem Leben gehöre auch ein menschenwürdiges, schmerzloses Sterben. Deshalb fordert sie anlässlich der Debatte am 13.11.2014 eine Neuregelung der Sterbehilfe.
Damit steht sie nicht allein – auch Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will für Extremsituationen unter bestimmten Bedingungen einen vom Arzt unterstützen Suizid ermöglichen.
Ausbau der Palliativmedizin & Hospizversorgung Teil der Debatte
Neben der Diskussion über einen unterstützten Suizid waren auch die Themen Palliativmedizin und Hospizversorgung Teil der Debatte. Es herrschte große Übereinstimmung darüber, dass die palliativmedizinische und hospizliche Versorgung in Deutschland deutlich auszubauen ist. Noch gibt es viel zu wenig Palliativmedizin- und Hospizplätze für zu viele pflegebedürftige Menschen. Dafür will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe per Gesetz ein flächendeckendes Angebot gewährleisten. Versicherte sollen zukünftig mittels eines Rechtsanspruchs von ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung unterstützt werden.
Unstimmigkeiten beim Thema Sterbehilfe
Wo Einigkeit über den zwingenden Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung herrschte, kam es beim Thema der aktiven Sterbehilfe zu einigen Unstimmigkeiten. Hintze sieht eine gesetzliche Regelung als notwendig an, um Medizinern bei der Ausführung von Sterbehilfe mehr Rechtssicherheit zu geben. Auf der anderen Seite steht Michael Brand (CDU), der betont, dass „Angebot Nachfrage schafft“. Bei gesetzlich zugelassener Sterbehilfe werde der Druck auf Sterbende erhöht, niemandem zur Last fallen zu wollen. Verdeutlichen will er dies am Beispiel der Niederlande: Dort hat sich die Zahl der Fälle von „Tötung auf Verlangen“ seit einer Neuregelung im Jahr 2001 mehr als verdoppelt.
Noch steht die Debatte mit fünf vorliegenden Positionspapieren am Anfang. Was am Ende in einen Gesetzentwurf mündet, ist fraglich. Die Parlamentarier erhoffen sich aber, damit eine öffentliche Diskussion anzustoßen, um dann in 2015 ein Gesetz verabschieden zu können.