Reaktion auf Niedrigzinsen: Gesetzliche Krankenkassen sollen Rücklagen mit Aktien sichern dürfen

Krankenkassen sollen bald in Aktien investieren dürfen
Krankenkassen sollen bald in Aktien investieren dürfen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie auf die anhaltenden Niedrigzinsen und die so abschmelzenden Rücklagen der Krankenkassen reagieren. Den meisten Krankenkassen geht das aber nicht weit genug.

Laut Medienberichten liegt der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf vor, mit dem die Krankenkassen einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Damit sind zwar höhere Renditen möglich, aber auch das Risiko, an der Börse Verluste zu machen, ist höher. Zur Begrenzung des Risikos soll die Aktienanlage auf zehn Prozent der betrieblichen Altersvorsorge für Kassenmitarbeiter begrenzt werden. Für den Entwurf sollen Arbeitsministerin Andrea Nahles und Gesundheitsminister Hermann Gröhe verantwortlich sein.

Kassen wollen mehr Spielraum

Die Krankenkassen wollen mehr Spielraum haben. Der Spitzenverband der Kassen plädiert für eine Aktienquote von 20 Prozent, während die AOK sogar 30 Prozent fordert. Eine geringere Quote führe zu der Gefahr, dass die Kassen die Altersvorsorge aus Betriebsmitteln finanzieren oder gar zusätzliche Gelder von Versicherten zurückstellen müssen, heißt es in dem Bericht der Krankenkassen.

Kassen wollen auch mehr Freiheiten bei der Anlage

Neben einer höheren Quote wollen die Kassen mehr Freiheiten bei der Anlage an sich. Der Entwurf sieht eine Beschränkung auf Aktien vor, die in Euro ausgegeben werden. Das Management der Aktien solle passiv und indexorientiert ausgerichtet sein. Die Krankenkassen wollen hingegen auch in Aktien investieren, die in ausländischer Währung ausgegeben werden.

Eine Finanzierung risikoreicher Geschäfte wie Aktien aus Altersrückstellungen ist nach dem Gesetz zurzeit nicht möglich. Die Gerichte in Deutschland hatten so ein Vorgehen vor einigen Jahren auf höchster Ebene untersagt.