PKV-Kündigungsfrist verdoppelt sich

PKV-Kündigungsfrist verdoppelt sich
PKV-Kündigungsfrist verdoppelt sich

PKV-Versicherte müssen sich in Zukunft auf eine verdoppelte Kündigungsfrist einstellen. Die hierfür notwendige Gesetzesänderung ist bereits auf den Weg gebracht.

Derzeit können Privatversicherte mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Verlängerung dieser Frist nun jedoch auf insgesamt zwei Monaten vor.

Bundesrat muss Gesetzesänderung noch zustimmen

Einem Bericht der Ärztezeitung zufolge wurde der Gesetzesentwurf für die verlängerte Kündigungsfrist am 31. Januar 2013 vom Bundestag angenommen. Es fehlt lediglich die Zustimmung durch den Bundesrat und die Frist kann auf insgesamt zwei Monate verlängert werden. Grund für die neuen Kündigungsfristen sind Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Mit der verlängerten Frist gehen dann viele Rechte für Privatversicherte einher. Sie haben beispielsweise nach der Erhöhung der Beiträge mehr Zeit, sich für eine neue Versicherungsgesellschaft zu entscheiden. Bei einer Beitragserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht und jeder Versicherte kann diese Erhöhung durch Kündigung ablehnen.

In den wenigsten Fällen ist solch eine Kündigung jedoch anzuraten. Viel mehr sollten Sie sich die anderen Tarife der Gesellschaft ansehen und vielleicht eine Tarifstufe nach unten sinken. Andernfalls sind Sie mit Bewilligung des Gesetzesentwurfs in der Pflicht, innerhalb von zwei Monaten den Nachweis über eine Anschlussversicherung zu erbringen.