Die Umstellung auf die Unisex-Tarife hat sich Axa zum Anlass genommen, sein Versicherungsangebot neu aufzustellen. Was alles neu ist, erfahren Sie hier.
Zukünftig konzentriert sich der Versicherer nun auf den öffentlichen Dienst und das Heilwesen. Zudem hat der Versicherer nun auch für Privatkunden neue Angebote im Versicherungsprogramm.
Privatkunden können neue Tarife nutzen
Für Privatkunden werden nun die Tarife Vital 300/900-U sowie der Grundschutztarif Bonus-U angeboten. Und das bekommen Sie in den Tarifen geboten:
» Tarif Vital U:
Im Tarif Vital U können Privatkunden einen Selbstbehalt von 300 oder 900 Euro auswählen. Für Kinder gilt jeweils die Hälfte. Eine gesundheitsbewusste und kosteneffiziente Lebensweise wird mit Boni belohnt. Eine weitere Besonderheit: In der Elternzeit bietet die Axa Krankenversicherung eine sechsmonatige Beitragsfreiheit an.
Der Versicherer erstatten nun auch ambulante und stationäre Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. Axa übernimmt zudem die Kosten für gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und das unabhängig vom Alter. Privatkunden können in diesem Tarif vom Chefarzt behandelt werden und auf ein Zweibettzimmer bestehen. Handelt es sich um einen Unfall, ist auch ein Einzelzimmer möglich. Der Tarif ist flexibel und kann ergänzt werden.
» Grundschutztarif Bonus-U:
Der Grundschutztarif Elementar Bonus-U richtet sich an Privatkunden, die sich selbst an den Kosten beteiligen möchten, aber die Kosten übersichtlich gestalten wollen. Der Selbstbehalt liegt hier bei 360 Euro. Davon sind auch hier nicht die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen betroffen, die in voller Höhe übernommen werden. Bei Leistungsfreiheit werden Beiträge erstattet und es gibt Boni für eine gesunde Lebensweise.
Öffentlicher Dienst profitiert von aktualisierten Tarifen
Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden die Tarife der Tarifgruppe B-U sowie der Komfort-Tarif Vision B-U aktualisiert. Sie richten sich speziell an Neukunden. Kinder sind in der Tarifgruppe B-U im ersten Jahr nach der Geburt beitragsfrei mitversichert. Kürzungen der Beihilfe werden erstattet. Die Beihilfe-Erstattung bezieht sich auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen, die über die Höchstsätze der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte hinausgehen. Bei Leistungsfreiheit werden auch hier Beiträge zurückerstattet.
Neue Reihe für Ärzte und das Heilwesen
Für Ärzte und Mitarbeiter aus dem Heilwesen wird eine neue VA Med-Reihe eingeführt, die auf den bekannten VA 100/2-Tarifen basiert. Die Tarife VA Med und VA Med Komfort wurden speziell für Humanmediziner entwickelt. Axa übernimmt hier nun die Kosten für ambulante Psychotherapie zu 100 Prozent. Im Komfort-Tarif werden sogar bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten übernommen.