Deutsches Handwerk – Pflegeversicherung vom Lohn abkoppeln

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung sollen Steuerzahler tiefer in die Tasche greifen. Der Zentralrat des Deutschen Handwerks hat allerdings Bedenken.

Deutsches Handwerk – Pflegeversicherung vom Lohn abkoppeln
Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung geplant
Künftig will der Staat mehr Gelder für die Pflege bereitstellen. Dazu soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigen. Der Zentralrat des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht daraus große Belastungen für die Beitragszahler entwachsen und fordert die Finanzierung aus einer zusätzlichen privaten Versicherung. Weiterhin soll der Beitrag vom Einkommen abgekoppelt werden.

Reform der Pflegeversicherung zwingend notwendig

Bezug nehmend auf das steigende Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung fordert die Bundesregierung eine Reformation des Pflegeversicherungssystems. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CSU) hat nun einen Vorschlag ins Parlament eingebracht. Bundesrat und Bundestag müssen noch darüber entscheiden. Wird die Reform durchgewunken, steigt der Beitragssatz von 2,05 auf 2,35 Punkte. Später sollen noch einmal 0,2 Punkte dazukommen. Damit sollen mehr Menschen finanzielle Stützung aus der Pflegeversicherung erhalten. Vor allem Demenzkranke sollen gefördert werden. Im Gegenzug will die Regierung 20 Jahre nach der Reform ein ganz Einstufungsverfahren und einen neuen Pflegebegriff einführen.

ZDH sieht Gefahren

Der Zentralrat des Deutschen Handwerks erklärt, dass die Beitragszahler durch die Reform ab 2017 mit sechs Milliarden Euro im Jahr zusätzlich belastet werden. Er sieht die Reform kritisch und fordert eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Weiter äußert der Verband, dass Leistungsverbesserungen nicht ausschließlich aus den Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden dürfen. Die Sozialversicherungen müssen auf anderem Wege auf die Anforderungen des demografischen Wandels vorbereitet werden. Eine Möglichkeit sei die Abkopplung des Pflegebeitrags vom Lohn. Den zusätzlichen Finanzbedarf könne man über private Versicherungen abdecken. Zu den wichtigsten Forderungen gehört der Vorschlag, den Beitrag der Arbeitgeber zur Pflegeversicherung festzuschreiben. Genau so sehe es die Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor.