Ab 2013 gelten bei vielen gesetzlichen Krankenkassen neue Regelungen in Bezug auf den Auslandskrankenschutz. Der Grund: Unfälle im Ausland sind oft mit hohen Kosten verbunden.
Den Kassen ist es nach Angaben des Bundesversicherungsamtes untersagt, weltweit gültige Angebote für eine kostenlose private Reisekrankenversicherung zu unterbreiten.
Mit umfangreichem Versicherungsschutz vorsorgen
Die bestehenden Kooperationen zwischen den Versicherungsunternehmen und den gesetzlichen Krankenkassen mussten Ende 2012 aufgelöst werden. Kassenpatienten haben nunmehr selbst die Aufgabe, sich vor einem Urlaub oder einem Aufenthalt im Ausland ausreichend um den Versicherungsschutz zu kümmern und müssen sich selbst informieren. Wer keinen ausreichenden Krankenschutz besitzt, geht ein hohes Risiko ein und kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten im Urlaubsland geraten.
Für die gesetzlichen Krankenversicherten besteht im Ausland nur ein umfassender Versicherungsschutz, wenn es ein entsprechendes Sozialabkommen zwischen Deutschland und dem Urlaubsland gibt. Oftmals reichen jedoch die Regelsätze zur Kostenabdeckung nicht aus, sodass diese Versorgungslücke mit einer zusätzlichen Krankenversicherung für das Ausland abgedeckt werden muss.
Rücktransport wird nicht übernommen
Eine Auslandskrankenversicherung deckt Krankheiten und Unfälle bei Urlaubsreisen in alle Länder ab. Außerdem können sich Urlauber an eine Notrufzentrale wenden, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Der private Auslandsschutz übernimmt sämtliche Kosten, selbst beim Rücktransport in das Heimatland. Dieser Transport ist ohne eine solche Versicherung nicht abgedeckt, selbst wenn zwischen den beiden Ländern ein Sozialabkommen besteht.
Auch andere Versorgungen und Untersuchungen, beispielsweise im Krankenhaus, werden nicht von der GKV getragen. Urlaubern ist es demnach zu empfehlen, sich selbst um eine private zusätzliche Krankenversicherung für ihre Reise zu kümmern, die oftmals nur einen geringen Beitrag für die kurze Zeit verlangt.