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Kann ich in die gesetzliche Krankenkasse wieder zurückkehren?
Viele Menschen haben die Befürchtung, dass sie nie wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück können. Zwar ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vorgesehen, aber doch in vielen Fällen möglich:
-> Selbständige und Freiberufler, die sich privat versichern, haben keine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (unabhängig von Ihrem Einkommen). Es sei denn, sie melden ihr Gewerbe innerhalb von 5 Jahren wieder ab.
-> Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 54. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, sind Sie automatisch wieder pflichtversichert, also Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die Beitragsbemessungsgrenze, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn Sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren.
-> Angestellte / Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, sind Sie automatisch wieder pflichtversichert, also Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt nicht, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren.
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