Wechsel in die GKV: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Wechsel von der PKV in die GKV gestaltet sich schwierig
Der Wechsel von der PKV in die GKV gestaltet sich schwierig

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gestaltet sich schwierig. In vielen Situationen ist dieser sogar überhaupt nicht möglich. Wir klären Sie auf.

Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen bewusst erschwert, um zu vermeiden, dass Versicherte stets von den günstigsten Beitragsmodellen profitieren. Unter bestimmten Bedingungen und bei einigen Ausnahmen ist der Wechsel jedoch möglich. Durch diese Lücken soll vor allem Menschen in besonderen Notlagen geholfen werden.

Sinkendes Einkommen schafft Schlupfloch

Angestellten, die sich in der Vergangenheit für die Absicherung in der privaten Krankenversicherung entschieden haben, bleibt für die Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen häufig nur ein Schlupfloch. Bei Angestellten handelt es sich diesbezüglich um das Einkommen. Sinkt das individuelle Einkommen, besteht auch wieder die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.

Liegt also das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, ist eine Rückkehr möglich. Für Angestellte, die sich schon 2002 für eine private Krankenversicherung entschieden haben, liegt die Grenze, die für eine Rückkehr in die GKV entscheidend ist, bei einem Bruttoeinkommen von 45.900 Euro.

Rückkehr für Selbstständige schwieriger

Für Selbstständige gestaltet sich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig. Bei ihnen ist das Einkommen als Voraussetzung nicht ausreichend. Sie können nur dann in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn sie die Selbstständigkeit aufgeben und sich wieder für das Angestelltenverhältnis entscheiden. In diesem Fall muss das jährliche Bruttoeinkommen unter der geltenden Versicherungspflichtgrenze liegen. Aktuell beläuft sich diese auf 50.850 Euro.

Es gibt aber noch ein weitere Ausnahme, die eine Rückkehr in die GKV möglich macht: Angestellte Privatversicherte können nämlich auch dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie aufgrund des Jobverlustes Arbeitslosengeld I beziehen.