PKV-Verband erzielt erste Erfolge im Kampf gegen irreführende Werbung

Lassen Sie sich nicht von Billig-Werbung anlocken
Lassen Sie sich nicht von Billig-Werbung anlocken

Viele private Krankenversicherungen locken mit einem günstigen Rundumschutz. Der Verband der privaten Krankenversicherung rät jedoch die Finger von diesen Angeboten zu lassen.

Eine günstige private Krankenversicherung mag für viele Kunden im ersten Moment attraktiv erscheinen. Der PKV-Verband warnt jedoch vor derartigen Angeboten, die immer wieder beworben werden. Verbandsdirektor Volker Leienbach kritisiert derartige Lockangebote und sieht einen großen Schaden für die komplette Branche. Vergleicht man den Leistungsumfang der günstigen Tarife mit einem normalen Tarif in der PKV, können die Lockangebote nicht mithalten. Der Schutzumfang fällt besonders mager aus.

Teilweise geht der Verband nun juristisch gegen diese irreführenden Angebote vor. Somit konnten bereits acht bundesweite Anbieter eine Abmahnung erhalten, da deren Werbung in das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs eingreift. Fünf Unterlassungserklärungen sind bereits erwirkt worden.

Leistungsspektrum: Darauf ist zu achten

Ein einfaches Lockangebot für 60 Euro kann nicht den kompletten Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung übernehmen. Auch die Verbraucherzentrale warnt vor derartigen Anbietern. Meist kommt nach dem Angebot ein Tarifvorschlag ins Haus, der deutlich mehr kostet, oder aber die Versicherung umfasst nicht das komplett gewünschte Leistungsspektrum. Dabei sollten gewisse Punkte immer in einer privaten Krankenversicherung enthalten sein. Die ambulante Behandlung muss beispielsweise zu 100 Prozent übernommen werden und darf nicht nur zum Teil abgedeckt sein. Das Gleiche gilt für die Heil- und Hilfsmittel, bei denen voller Leistungsumfang und eine volle Übernahme gefordert ist. Daneben sollte die Krankenversicherung auch die Behandlung beim Zahnarzt zu 100 Prozent abdecken. Der Zahnersatz ist meist mit über 70 Prozent enthalten.