Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten – Das ändert sich 2015 in der Pflege

Seniorin und Krankenschwester
Seniorin und Krankenschwester

Seit dem 1. Januar gilt das neue „Pflegestärkungsgesetz“. Dieses soll einiges ändern. Unter anderem verspricht es deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung.

Das Bundesgesundheitsministerium will deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung erreichen und hat dafür zwei Pflegestärkungsgesetze auf den Weg gebracht. Das erste Pflegestärkungsgesetz ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten und weitet die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar aus. Zudem soll die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht sowie ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um vier Prozent

Das neue Pflegestärkungsgesetz ist zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten. Es verspricht verbesserte und flexiblere Leistungen. Mitunter steigen die finanziellen Leistungen der Pflegekassen dadurch um vier Prozent. Somit erhöht sich das Pflegegeld für die Pflegestufen eins bis drei. Dies ergibt bei Pflegestufe eins nun 244 Euro statt 235 Euro, bei Pflegestufe zwei 458 Euro statt 440 und bei Pflegestufe drei 728 Euro statt 700 Euro. Versicherte müssen für die Erhöhung des Pflegegeldes keinen Antrag stellen, die Umstellung auf die Beiträge ist automatisch erfolgt.

Pflegende Angehörige werden stärker unterstützt

Auch die pflegenden Angehörigen werden zukünftig stärker unterstützt. Die Unterstützungsangebote wurden ausgeweitet, sodass die Leistungen der konkreten Situation angepasst werden können. In diesem Zuge wird mehr Geld für die Betreuung sowie für Umbaumaßnahmen und bestimmte Pflegemittel zur Verfügung gestellt. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll 2015 verbessert werden. Berufstätige, die akut die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen, können sich zehn bezahlte Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen.

Mehr Betreuungskräfte in voll- & teilstationären Pflegeeinrichtungen

Weiterhin soll mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz die Situation in stationären Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Mit einem Umfang von etwa einer Milliarde Euro wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher etwa 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht werden kann. Damit können ergänzende Betreuungsangebote ermöglicht werden, die allen Pflegebedürftigen offen stehen. Zudem profitieren auch die Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen von der Erhöhung der Leistungsbeiträge aus der Pflegeversicherung.