PKV: Unisex-Tarife sollen nur für Neuverträge gelten

Unisex-Tarife gelten nur für Neuverträge
Unisex-Tarife gelten nur für Neuverträge

Im Dezember 2012 sollen in den PKV’s die so genannten Unisex-Tarife eingeführt werden. Das Geschlecht darf bei der Beitragsberechnung dann also nicht mehr herangezogen werden.

Keine Beitragsunterschiede mehr

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen greift ab 21.12.2012 nun endlich auch bei den Privaten Krankenversicherungen. Beitragsunterschiede wegen des jeweiligen Geschlechtes wird es aufgrund eines bereits 2007 gefassten Urteils des Europäischen Gerichtshofes sodann nicht mehr geben. Was wiederum zur Folge hat, dass sich Frauen künftig zwar billiger, Männer jedoch bei den PKV’s teurer versichern müssen.

Unisex-Tarife gelten nur für Neuverträge

Bestehende Versicherungsverträge, bzw. vor dem 21.12.2012 geschlossene Neuverträge sind von der neuen Regelung allerdings nicht betroffen. Weswegen die PKV-Versicherer mit einem jetzt noch sprunghaften Anstieg der männlichen Beitritte in die private Krankenversicherung rechnen müssen, was sich dann wiederum deutlich auf die neue Tarifgestaltung auswirken wird.