Gothaer Krankenversicherung führt Einheitsbeitrag ein

Gothaer führt Einheitsbeitrag ein
Gothaer führt Einheitsbeitrag ein

Das arbeitgeberfinanzierte Kranken-Kollektivgeschäft der Gothaer Krankenversicherung wird um einen Einheitsbeitrag erweitert. Dieser steht ab 1. April zur Verfügung.

Mit der Einführung der Einheitsbeiträge soll sich die bisher beliebte Gruppenversicherung noch mehr für den Endkunden und Arbeitgeber vereinfachen. Zudem soll die komplette Kollektivversicherung, die durch den Arbeitgeber vollkommen finanziert wird, durchsichtiger werden.

Alle Mitarbeiter erhalten den gleichen Beitrag

Mit dem Einheitstarif erhalten alle versicherten Mitarbeiter den gleichen Beitrag. Diskussionen über unterschiedliche Beitragshöhen entfallen somit. Arbeitgeber können eine derartige Kollektivversicherung mit Einheitsbeitrag aber nur abschließen, wenn mindestens 90 Prozent der Mitarbeiter zu dem Kollektiv gehören und die Beiträge komplett übernommen werden.

Die Versicherung ist also nicht für alle Betriebe geeignet, denn es ist eine Mindestanzahl an Mitarbeitern einzuhalten, die vorher von der Gothaer Krankenversicherung bestimmt wird. Diese Zahl darf während der Laufzeit nicht unterschritten werden. Außerdem müssen die Versicherten stets Mitarbeiter des Unternehmens sein.

Einheitsbeitrag ab 1. April verfügbar

Die Einheitstarife stehen ab 1. April zur Verfügung. Sie stellen außerdem sicher, dass der Arbeitgeber die Freigrenze für steuerbefreite und sozialabgabenbefreite Sachleistungen pro Mitarbeiter nicht überschreitet.