GOÄ-Reform: SPD will keine Besserstellung von Privatversicherten

Teile der SPD wollen GOÄ-Novellierung verhindern
Teile der SPD wollen GOÄ-Novellierung verhindern

Die Bundesregierung plant eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), um Privatpatienten anders abrechnen zu können. Die SPD stellt sich dieser mühsam erarbeiteten Novelle jetzt aber entgegen.

Demnach will die Partei keine Zwei-Klassen-Medizin und blockiert deshalb momentan die geplanten Änderungen.

Privatpatienten sollen nicht bessergestellt sein

Gesetzlich Versicherte mussten bereits zu Beginn des Jahres mit einer Erhöhung der Beiträge rechnen. Erst kürzlich hat dazu auch die Bundestagsfraktion beschlossen, dass es keine höheren Zusatzbeiträge mehr geben soll. Demnach müssen die Arbeitgeber nun wieder genauso viel für die Krankenkasse zahlen, wie der versicherte Arbeitnehmer selbst.

Jetzt sollte es in der Gebührenordnung für Ärzte, die Privatpatienten in der Behandlung haben, eine klare Änderung geben. Die SPD spricht sich gegen das neue Konzept aus und befürchtet hier eine Besserstellung der Privatpatienten. Mit der Novelle sei also das System der Zwei-Klassen-Medizin nahezu umgesetzt. Die Gesundheit soll in den Augen der SPD nicht von den finanziellen Mitteln abhängen. Die Ärzteschaft versucht laut Partei jedoch schon lange höhere Honorare durchzusetzen. Die Kosten dafür würden auch die Steuerzahler stark zu spüren bekommen.

Neues Regelwerk ist dringend notwendig

Die Bundesärztekammer ärgert sich momentan sehr über den Gegenkurs der SPD. So weist der Präsident der Kammer beispielsweise die Partei darauf hin, „lieber eine kluge Politik für kleine Beamte und Privatversicherte zu machen“, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Gebührenordnung ist über 30 Jahre alt und benötigt schon lange eine Neuerung auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Demnach sind viele aktuelle Leistungen und Methoden zur Diagnose in der Ordnung nicht mit aufgenommen. Derartige Methoden gab es in den 80er Jahren noch nicht. Nur mit einer Novellierung könnte hier der Interpretationsspielraum bei Ärzten und Versicherten deutlich geringer ausfallen und zu weniger Ärger führen.