Gesetzliche Krankenkassen müssen ab 2014 alle Daten offen legen

Gesetzliche Krankenkassen müssen zukünftig alle Daten offen legen
Gesetzliche Krankenkassen müssen zukünftig alle Daten offen legen

Für gesetzlich Krankenversicherte soll es in Zukunft einfacher werden, Informationen über die Krankenkasse zu erhalten. Ab 2014 sollen diese alle Daten offen zugänglich machen.

Bisher war es ein zum Teil langwieriges Unterfangen, Bilanzen, Übersichten zur Mitgliederentwicklung und Vermögensstrukturen von den gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Geschäftsberichte und Bilanzen sind für die Versicherten oft nicht direkt auffindbar. Auch bei der Verständlichkeit hapert es oft. Das soll sich zum 1. Januar 2014 ändern. Was für Bundesbehörden mithilfe des Informationsfreiheitsgesetz schon lange gilt, soll nun auch bei den gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt werden: Die transparente Offenlegung der Daten.

Bundeskabinett ändert Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Hierzu hat das Bundeskabinett die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung geändert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zukünftig dazu verpflichtet, ihre Rechnungsabschlüsse sowohl im Bundesanzeiger als auch auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen die Kassen in ihren Satzungen weitere Veröffentlichungswege definieren, um alle Versicherten erreichen zu können. Die Kassen müssen also Auskünfte über ihre Einnahmen und Ausgaben ebenso öffentlich machen wie den Bestand ihrer Mitglieder. Dazu gehören auch Angaben über Betriebsmittel, Rücklagen und Verwaltungsvermögen.

Die Veröffentlichung der Daten soll dabei jeweils zum 30. November jeden Jahres erfolgen. Die Daten der landwirtschaftlichen Krankenkassen sind indessen von den neuen Regelungen ausgenommen.