E-Health-Gesetz: Strafe bei Verzögerung, Vergütung bei Nutzung der eGK

E-Health-Gesetz: Strafe bei Verzögerung, Vergütung bei Nutzung der eGK
Elektronische Vernetzung von Arztpraxen gefordert

Die digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenkassen soll deutlich ausgebaut werden. Dafür gibt es finanzielle Zuschüsse, aber auch Sanktionen.

Mit einem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“, bislang E-Health-Gesetz genannt, will die Bundesregierung diejenigen Ärzte und Kliniken mit einer Vergütung belohnen, die sich elektronisch miteinander vernetzen. Im Gegenzug werden jene Kliniken und Ärzte finanziell sanktioniert, die dies langfristig nicht tun. Der Gesetzesentwurf ging am 13. Januar 2015 in Ressortabstimmung und soll am 01. Januar 2016 in Kraft treten.

Anschubfinanzierung zwischen 2016 und 2018

Im Rahmen einer Anschubfinanzierung sollen Ärzte in den Jahren 2016 und 2017 eine zusätzliche Vergütungspauschale erhalten, die ihre Arztbriefe elektronisch verschicken. Dass gleiche gilt für Kliniken, Krankenhäuser und Vertragsärzte, welche einen Entlassbrief elektronisch erstellen, beziehungsweise einlesen. Dies soll eine effiziente Nachbehandlung sicherstellen. Die Anschubfinanzierung soll zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 20. Juni 2018 gezahlt werden. Ab dem Jahr 2018 sollen Ärzte dann nur noch über die Telematikinfrastruktur abrechnen können. Dies geht aus dem Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe hervor. Zudem sollen Patienten, die mindestens fünf unterschiedliche Medikamente verabreicht bekommen, mit dem Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten, um lebensgefährliche Wechsel- und Nebenwirkungen zu vermeiden. Der Plan soll zunächst noch in Papierform, ab 2018 dann elektronisch zur Verfügung stehen.

Online-Abgleich mit den Krankenkassen bis Mitte 2016

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind bislang nur die Versichertenstammdaten der Patienten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer gespeichert. Die Bundesregierung will nun bis 30. Juni 2016 einen Online-Abgleich dieser Daten mit der Krankenkasse des Patienten ermöglichen. Dafür soll die Gematik bis dahin die Voraussetzungen schaffen, dass alle Arztpraxen miteinander vernetzt und mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden. Sollte dies nicht geschehen, soll allen Gesellschaftern der Gematik ein Prozent ihres Verwaltungsbudgets des vergangenen Jahres gekürzt werden. Dabei könnten Beträge in zweistelliger Millionenhöhe erreicht werden.